TU intern - Oktober 2001 - Hochschulpolitik

Hochschulverträge:

Mehr Chancengleichheit für Frauen an Hochschulen

Ende Juli haben die Präsidenten der Berliner Universitäten und Fachhochschulen die Hochschulverträge unterschrieben, die den Hochschulen Planungssicherheit für die Jahre 2003 bis 2005 geben sollen. Aus Sicht der Gleichstellungspolitik gibt es darin zwei bemerkenswerte Neuerungen.

Sie weisen nämlich einen Paragrafen "Chancengleichheit für Frauen an Hochschulen" auf, der die Hochschulen dazu verpflichtet, "insbesondere die Realisierung nicht vollständig umgesetzter Festlegungen der Ergänzungsverträge" sicherzustellen. Damit wird den Hochschulen auferlegt, die konkreten Vorgaben der zurzeit geltenden Verträge (Erhöhung der Frauenanteile auf Professuren, Qualifikationsstellen und in technisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen sowie die Verbesserung der Studien- und Arbeitssituation für Mütter) endlich mittels Zielvereinbarungen umzusetzen. Schärfer als früher ist in dem neuen Vertrag die Berichtspflicht der Hochschulen auch über ihre Leistungen bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages festgeschrieben.

Auch in dem neuen Element der zukünftigen Verträge, der "Leistungsbezogenen Mittelzuweisung", ist die Gleichstellung als ein Leistungsparameter enthalten, und zwar in Höhe von fünf Prozent der zu verteilenden Mittel (2,5 Millionen DM für die Universitäten), was nicht unbedingt ein wirklicher Leistungsanreiz ist. Ursprünglich waren als Parameter lediglich die Bestandsdaten der Professorinnen, die Anzahl der Promovendinnen und der Anteil der Absolventinnen vorgesehen, was zu einer sehr statischen Verteilung der Mittel geführt und die beiden Universitäten, die schon jetzt über eine relativ hohe Frauenquote verfügen, bevorzugt hätte. Dieser Umstand wäre für beide also kein besonderer Leistungsanreiz gewesen, während wiederum für die TU Berlin mit ihrem notorisch niedrigen Frauenanteil keinerlei Anreiz entstanden wäre, sich in der Gleichstellungspolitik zu engagieren, weil sie auf längere Sicht immer nur gezahlt hätte.

Nach langen und zähen Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung ist es der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen gelungen, eine Dynamisierung in die Kriterien einzubauen, und zwar in Gestalt des Anteils von Frauen bei den Neuberufungen. Mit der Aufnahme dieses Faktors ist der frauenpolitisch zentrale Punkt in den Fokus geraten, der am dringlichsten der Verbesserung bedarf. Die Anzahl von Neuberufungen von Frauen ist in den vergangenen Jahren an HU und FU dramatisch gesunken: für 2000 vermeldet die FU eine Quote von 6,9 (1996: über 30 Prozent!), die HU von 0, die TU Berlin von 15 Prozent. Allein die Bewegungsdaten bieten auch für eine Universität wie die Technische die Möglichkeit, bei der Berufung von Frauen auf Professuren mitzuhalten, sich selbst sozusagen einen Bonus zu erwirtschaften und nicht nur wegen des geringeren Anteils von Frauen an die beiden anderen Universitäten abzugeben. Ziel der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen für die nächste Zukunft wird sein, den zu verteilenden Mittelanteil für die Gleichstellung von fünf auf zehn Prozent zu erhöhen. Denn: Von der Höhe der zu gewinnenden Mittel hängen selbstredend die Anstrengungen der Hochschulen ab, sich um die Verbesserung der Situation von Frauen an Hochschulen zu bemühen - und dafür kann der materielle Anreiz erfahrungsgemäß gar nicht groß genug sein.

Heidi Degethoff de Campos,
Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin


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    Oktober 2001


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