TU intern - Oktober 2001 - Hochschulpolitik
Hochschulverträge:
Mehr Chancengleichheit für Frauen an Hochschulen
Ende Juli haben die Präsidenten der Berliner Universitäten
und Fachhochschulen die Hochschulverträge unterschrieben,
die den Hochschulen Planungssicherheit für die Jahre 2003
bis 2005 geben sollen. Aus Sicht der Gleichstellungspolitik gibt
es darin zwei bemerkenswerte Neuerungen.
Sie weisen nämlich einen Paragrafen "Chancengleichheit
für Frauen an Hochschulen" auf, der die Hochschulen
dazu verpflichtet, "insbesondere die Realisierung nicht vollständig
umgesetzter Festlegungen der Ergänzungsverträge"
sicherzustellen. Damit wird den Hochschulen auferlegt, die konkreten
Vorgaben der zurzeit geltenden Verträge (Erhöhung der
Frauenanteile auf Professuren, Qualifikationsstellen und in technisch-naturwissenschaftlichen
Studiengängen sowie die Verbesserung der Studien- und Arbeitssituation
für Mütter) endlich mittels Zielvereinbarungen umzusetzen.
Schärfer als früher ist in dem neuen Vertrag die Berichtspflicht
der Hochschulen auch über ihre Leistungen bei der Erfüllung
des Gleichstellungsauftrages festgeschrieben.
Auch in dem neuen Element der zukünftigen Verträge,
der "Leistungsbezogenen Mittelzuweisung", ist die Gleichstellung
als ein Leistungsparameter enthalten, und zwar in Höhe von
fünf Prozent der zu verteilenden Mittel (2,5 Millionen DM
für die Universitäten), was nicht unbedingt ein wirklicher
Leistungsanreiz ist. Ursprünglich waren als Parameter lediglich
die Bestandsdaten der Professorinnen, die Anzahl der Promovendinnen
und der Anteil der Absolventinnen vorgesehen, was zu einer sehr
statischen Verteilung der Mittel geführt und die beiden Universitäten,
die schon jetzt über eine relativ hohe Frauenquote verfügen,
bevorzugt hätte. Dieser Umstand wäre für beide
also kein besonderer Leistungsanreiz gewesen, während wiederum
für die TU Berlin mit ihrem notorisch niedrigen Frauenanteil
keinerlei Anreiz entstanden wäre, sich in der Gleichstellungspolitik
zu engagieren, weil sie auf längere Sicht immer nur gezahlt
hätte.
Nach langen und zähen Verhandlungen mit der Senatsverwaltung
für Wissenschaft und Forschung ist es der Landeskonferenz
der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen gelungen, eine
Dynamisierung in die Kriterien einzubauen, und zwar in Gestalt
des Anteils von Frauen bei den Neuberufungen. Mit der Aufnahme
dieses Faktors ist der frauenpolitisch zentrale Punkt in den Fokus
geraten, der am dringlichsten der Verbesserung bedarf. Die Anzahl
von Neuberufungen von Frauen ist in den vergangenen Jahren an
HU und FU dramatisch gesunken: für 2000 vermeldet die FU
eine Quote von 6,9 (1996: über 30 Prozent!), die HU von 0,
die TU Berlin von 15 Prozent. Allein die Bewegungsdaten bieten
auch für eine Universität wie die Technische die Möglichkeit,
bei der Berufung von Frauen auf Professuren mitzuhalten, sich
selbst sozusagen einen Bonus zu erwirtschaften und nicht nur wegen
des geringeren Anteils von Frauen an die beiden anderen Universitäten
abzugeben. Ziel der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an
Berliner Hochschulen für die nächste Zukunft wird sein,
den zu verteilenden Mittelanteil für die Gleichstellung von
fünf auf zehn Prozent zu erhöhen. Denn: Von der Höhe
der zu gewinnenden Mittel hängen selbstredend die Anstrengungen
der Hochschulen ab, sich um die Verbesserung der Situation von
Frauen an Hochschulen zu bemühen - und dafür kann der
materielle Anreiz erfahrungsgemäß gar nicht groß
genug sein.
Heidi Degethoff de Campos,
Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin
Leserbriefe
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