TU intern - Oktober 2001 - Hochschulpolitik

Land nimmt Hochschulen in die Pflicht

Hochschulverträge verabschiedet - Zuschüsse auch von Leistung abhängig

Die Präsidenten und Rektoren der Berliner Hochschulen und Wissenschaftssenatorin Adrienne Goehler haben am 18. Juli 2001 die vom Parlament beschlossenen Hochschulverträge für die Jahre 2003 bis 2005 unterzeichnet. Neben rund sieben Milliarden DM konsumtiver Mittel erhalten die Hochschulen investive Zuschüsse von rund 500 Millionen DM, von denen 150 Millionen DM in ein Professurenerneuerungsprogramm für die Universitäten und Universitätskliniken fließen. Die festen Zuschüsse gleichen den Zuwachs bei den Pensionslasten ebenso aus wie Tarifsteigerungen von 1,5 Prozent.

Der Ausbau der Fachhochschulen wird - wie vom Wissenschaftsrat nachdrücklich gefordert - forciert. Hierfür bringen die Universitäten in den folgenden 15 Jahren insgesamt 75 Millionen Mark in einen Strukturfonds ein, dessen Mittel im Wettbewerb an die Fachhochschulen vergeben werden. Dadurch wird der Fachhochschulanteil an den Studienplätzen von bisher 27 Prozent auf 39 Prozent erhöht.

Ein Teil der öffentlichen Zuschüsse wird künftig nach den Leistungen in Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung und Frauenförderung vergeben. Der Anteil an nach Leistung verteilten Mitteln steigt von sechs Prozent im Jahr 2002 auf 15 Prozent in den Jahren 2004 und 2005.

Die TU Berlin erhält für die Jahre 2003 bis 2005 konsumtive Zuschüsse in Höhe von rund 1,6 Milliarden Mark. Die investiven Zuschüsse werden sich in diesem Zeitraum auf rund 100 Millionen Mark belaufen. Davon ist jährlich ein Betrag von 15 Millionen Mark zweckgebunden für die Ausstattung von künftig zu besetzenden Professuren.

Die TU Berlin hat sich vertraglich zu einer Reihe von Maßnahmen und Zielen verpflichtet. Sie wird ihren Strukturplan von 1998 mit der Planung zum 31. 12. 2005 fortschreiben. Zur Förderung von Frauern, insbesondere in der Wissenschaft, werden Zielvereinbarungen abgeschlossen. Die TU Berlin strebt an, dass die durchschnittliche Studienzeit in Deutschland nicht überschritten wird. Sie wird bis zum 31. 12. 2003 die Hälfte ihrer Diplom- und Magisterstudiengänge modularisieren und in diesen ein Leistungspunkte-System einführen. Außerdem wird sie in geeigneten Bereichen gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master einrichten. In Abstimmung mit der Multimedia-Hochschulservice GmbH werden verstärkt multimediale Instrumente entwickelt und eingesetzt. Zur weiteren Internationalisierung des Studienangebotes wird sie unter anderem das fremdsprachliche Lehrangebot erhöhen. Die TU Berlin setzt die Evaluation ihrer Studiengänge fort. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragungen von Studierenden bewertet. Die TU Berlin wird die Möglichkeiten der Betreuung von Promotionsvorhaben insbesondere durch Graduierten- und Promotionskollegs verstärken. Außerdem wird sie den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an ihren Promovenden erhöhen.

Über Stand der Erfüllung ihrer Pflichten legt die TU Berlin zum 30. 4. jeden Jahres dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur Rechenschaft ab.

tui

Konsumtive Zuschüsse an die staatlichen Berliner Kuratorialhochschulen (mit Ausnahme der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege):
2003 2,31 Milliarden DM
2004 2,34 Milliarden DM
2005 2,37 Milliarden DM

Konsumtive Zuschüsse an die TU Berlin
2003 529,4 Millionen DM
2004 538,0 Millionen DM
2005 542,3 Millionen DM

Investive Zuschüsse an die TU Berlin
2003 36 Millionen DM
2004 36 Millionen DM
2005 36 Millionen DM


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