TU intern - Oktober 2001 - Hochschulpolitik
Land nimmt Hochschulen in die Pflicht
Hochschulverträge verabschiedet - Zuschüsse auch
von Leistung abhängig
Die Präsidenten und Rektoren der Berliner Hochschulen
und Wissenschaftssenatorin Adrienne Goehler haben am 18. Juli 2001
die vom Parlament beschlossenen Hochschulverträge für
die Jahre 2003 bis 2005 unterzeichnet. Neben rund sieben Milliarden
DM konsumtiver Mittel erhalten die Hochschulen investive Zuschüsse
von rund 500 Millionen DM, von denen 150 Millionen DM in ein Professurenerneuerungsprogramm
für die Universitäten und Universitätskliniken fließen.
Die festen Zuschüsse gleichen den Zuwachs bei den Pensionslasten
ebenso aus wie Tarifsteigerungen von 1,5 Prozent.
Der Ausbau der Fachhochschulen wird - wie vom Wissenschaftsrat
nachdrücklich gefordert - forciert. Hierfür bringen
die Universitäten in den folgenden 15 Jahren insgesamt 75
Millionen Mark in einen Strukturfonds ein, dessen Mittel im Wettbewerb
an die Fachhochschulen vergeben werden. Dadurch wird der Fachhochschulanteil
an den Studienplätzen von bisher 27 Prozent auf 39 Prozent
erhöht.
Ein Teil der öffentlichen Zuschüsse wird künftig
nach den Leistungen in Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung
und Frauenförderung vergeben. Der Anteil an nach Leistung
verteilten Mitteln steigt von sechs Prozent im Jahr 2002 auf 15
Prozent in den Jahren 2004 und 2005.
Die TU Berlin erhält für die Jahre 2003 bis 2005 konsumtive
Zuschüsse in Höhe von rund 1,6 Milliarden Mark. Die
investiven Zuschüsse werden sich in diesem Zeitraum auf rund
100 Millionen Mark belaufen. Davon ist jährlich ein Betrag
von 15 Millionen Mark zweckgebunden für die Ausstattung von
künftig zu besetzenden Professuren.
Die TU Berlin hat sich vertraglich zu einer Reihe von Maßnahmen
und Zielen verpflichtet. Sie wird ihren Strukturplan von 1998
mit der Planung zum 31. 12. 2005 fortschreiben. Zur Förderung
von Frauern, insbesondere in der Wissenschaft, werden Zielvereinbarungen
abgeschlossen. Die TU Berlin strebt an, dass die durchschnittliche
Studienzeit in Deutschland nicht überschritten wird. Sie
wird bis zum 31. 12. 2003 die Hälfte ihrer Diplom- und Magisterstudiengänge
modularisieren und in diesen ein Leistungspunkte-System einführen.
Außerdem wird sie in geeigneten Bereichen gestufte Studiengänge
mit den Abschlüssen Bachelor und Master einrichten. In Abstimmung
mit der Multimedia-Hochschulservice GmbH werden verstärkt
multimediale Instrumente entwickelt und eingesetzt. Zur weiteren
Internationalisierung des Studienangebotes wird sie unter anderem
das fremdsprachliche Lehrangebot erhöhen. Die TU Berlin setzt
die Evaluation ihrer Studiengänge fort. Lehrveranstaltungen
werden auf der Grundlage von Befragungen von Studierenden bewertet.
Die TU Berlin wird die Möglichkeiten der Betreuung von Promotionsvorhaben
insbesondere durch Graduierten- und Promotionskollegs verstärken.
Außerdem wird sie den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen
und -absolventen an ihren Promovenden erhöhen.
Über Stand der Erfüllung ihrer Pflichten legt die TU
Berlin zum 30. 4. jeden Jahres dem Senator für Wissenschaft,
Forschung und Kultur Rechenschaft ab.
tui
Konsumtive Zuschüsse an die staatlichen Berliner
Kuratorialhochschulen (mit Ausnahme der Fachhochschule für
Verwaltung und Rechtspflege): |
2003 |
2,31 Milliarden DM |
2004 |
2,34 Milliarden DM |
2005 |
2,37 Milliarden DM |
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Konsumtive Zuschüsse an die TU Berlin |
2003 |
529,4 Millionen DM |
2004 |
538,0 Millionen DM |
2005 |
542,3 Millionen DM |
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Investive Zuschüsse an die TU Berlin |
2003 |
36 Millionen DM |
2004 |
36 Millionen DM |
2005 |
36 Millionen DM |
Leserbriefe
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