Bulmahn will nachbessern

Befristete Arbeitsverträge vom Berufseinstieg bis zur Rente sollen nicht der Normalfall sein

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn sieht weiteren Regelungsbedarf

"Was wir nicht wollen, ist eine Sonderregelung für den Wissenschaftlichen Arbeitsmarkt, die eine weit reichende Umgehung des Kündigungsschutzes ermöglicht", teilte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn Ende März mit. Befristete Arbeitsverträge vom Berufseinstieg bis zur Rente könnten nicht als Normalfall für die Lebensperspektive von jungen Wissenschaftlern akzeptiert werden. Ihre Novelle des Hochschulrahmengesetzes - Abschaffung der Habilitation und Befristung von Projektverträgen auf insgesamt zwölf Jahre - hatte Anfang des Jahres für Wirbel unter den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen gesorgt. Nun will die Ministerin noch eine Regelung in das Gesetz aufnehmen, die die Lage klarstellen soll: Wer seine Tätigkeit bereits während der Geltung des alten Gesetzes aufgenommen hat, soll mindestens bis zum 28. 2. 2005 befristet beschäftigt werden können, wenn dies notwendig ist, um eine begonnene Promotion oder Habilitation zu beenden.

tui

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