13 Patente für die TU Berlin

Die ipal GmbH hilft, Erfindungen professionell zu verwerten

Bislang konnten Hochschullehrer frei über ihre Erfindungen verfügen, was nicht immer ein Vorteil ist. Das neu gefasste Arbeitnehmererfindungsgesetz hat nun das Erfindungs- und Patentwesen im Hochschulbereich grundlegend umgestaltet. Das so genannte "Hochschullehrerprivileg" ist entfallen. Seit dem 7. Februar 2002 muss jeder Hochschulbeschäftigte seine im Dienst gemachten Erfindungen dem Dienstherrn melden. Doch das ist nicht unbedingt ein Nachteil. Was die neu geregelte Beteiligung der Erfinder an den Verwertungserlösen betrifft, sind Hochschulangehörige nach wie vor deutlich besser gestellt als Mitarbeiter in Wirtschaftsunternehmen.

NUR VIER PROZENT AUS UNIS

Das neue Gesetz soll den Prozess der Patentierung von Hochschulerfindungen insgesamt stimulieren, da bisher weniger als vier Prozent aller zum Patent angemeldeten Erfindungen in Deutschland aus den Hochschulen stammen. Die TU Berlin hält zur Zeit 13 Patentanmeldungen in verschiedenen nationalen und internationalen Stadien.

Die jüngst gegründete Verwertungsgesellschaft ipal stellt ein umfangreiches Dienstleistungsangebot bereit, um die Berliner Hochschulerfinder bei der Verwertung ihrer Patente professionell zu unterstützen. Jeder Schritt - von der Erfindungsmeldung über die Patentierung bis zur erfolgreichen wirtschaftlichen Verwertung der Patente - wird durch die ipal und den Wissenstransfer sowie den Servicebereich Forschung der TU Berlin mit den Erfindern gemeinsam geplant und durch ein erfahrenes Team professionell umgesetzt.

Dipl.-Soz. Bernd Poppenheger

Kontakt:
poppenheger@wtb.tu-berlin.de

Die ipal Gesellschaft für Patentverwertung Berlin mbH stellt sich gemeinsam mit dem Wissenstransfer am 25. April 2002 zwischen 16 und 19 Uhr vor: Hauptgebäude, Raum H 1035. Anwälte informieren über das neue Gesetz, Wirtschaftsvertreter berichten von ihren Erfahrungen.


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