Online-Publizieren liegt im Trend

DFG streicht Druckkostenzuschüsse

Bei Physikern, Mathematikern oder Informatikern ist elektronisches Publizieren mittlerweile gang und gäbe, bei Geisteswissenschaftlern weniger verbreitet. Und bei Berufungen zählen ausschließlich elektronisch veröffentlichte Schriften noch nicht. Wer seine wissenschaftliche Reputation erhöhen will, ist nach wie vor auf traditionell gedruckte Arbeiten angewiesen.

Jetzt hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft ihre Druckkostenzuschüsse zugunsten eines neuen Modells der Publikationsförderung gestrichen. Man will damit jeweils diejenige Form der Publikation fördern, die jedem Forschungsprojekt angemessen ist. Doch damit sind, solange die Deutsche Bibliothek noch nicht das Pflichtexemplarrecht hat wie für papiergebundene Ausgaben, nicht alle Wissenschaftler und Doktoranden glücklich. Sie befürchten die mangelnde Anerkennung und auch den möglichen Verlust von Veröffentlichungen, die sie ohne entsprechende Zuschüsse nur online publizieren können. Zurzeit speichert die Deutsche Bibliothek nur auf freiwilliger Basis ein Exemplar jeder elektronischen Publikation, gesetzlich verpflichtet ist sie dazu noch nicht.

DEUTSCHE BIBLIOTHEK HAT KEIN PFLICHTEXEMPLARRECHT

"Die Gewissheit, im Notfall auf ein Exemplar der Deutschen Bibliothek zurückgreifen zu können, würde dem elektronischen Publizieren in der Wissenschaftswelt sicher mehr Anerkennung verschaffen", meint Dr. Wolfgang Zick, Direktor der Universitätsbibliothek der TU Berlin. "Wir haben hier an der TU Berlin allerdings einen zuverlässigen Dokumentenserver, der die Publikationen unserer Wissenschaftler dauerhaft sichert und ihre Arbeiten in einem öffentlichen Katalog festhält."

tui


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