Stifter wollen selbst entscheiden

Potenzielle Stifter wollen heute immer häufiger ihr Geld schon zu Lebzeiten für Projekte einsetzen. Unter diesen geänderten Voraussetzungen sollten auch die entsprechenden Regelungen reformiert werden. Am 6. Februar 2002 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Stifterrechtes. Die Bundesregierung hofft, durch eine bundeseinheitliche Regelung und die Reduktion der materiellrechtlichen Voraussetzungen die Einrichtung von Stiftungen zu vereinfachen. Über Stiftungsprofessuren, Preis- und Universitätsstiftungen ist auch besonders der Hochschulbereich betroffen.

Wirkliche Reformen würden jedoch nicht gewagt, kritisierte der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft. 88 Prozent der Stiftungen würden heute zu Lebzeiten des Stifters gegründet werden. Die vorgeschlagenen Regelungen schrieben jedoch nur die bisherige Praxis fort. Insbesondere schrecke die Beibehaltung der staatlichen Genehmigung - jetzt "Anerkennung" genannt - potenzielle Stifter ab.

Der Stifterverband hält eine notarielle Beurkundung dagegen für ausreichend. Voraussetzung für die Einrichtung einer Stiftung sollten nur noch das Stiftungsgeschäft, die Satzung und die Eintragung in das Stiftungsregister sein. Weiterhin sollte der Stifter sowohl die Satzung als auch den Stiftungszweck nachträglich ändern können. So könnten Stifter die Erfahrungen mit der Stiftungstätigkeit kontinuierlich an die Gegebenheiten anpassen und müssten sich nicht auf ewig festlegen.

Weiterhin solle die staatliche Stiftungsaufsicht ruhen, solange der Stifter selbst in der Stiftung mitwirkt, da die Finanzämter die gemeinnützige Verwendung der Stiftungsmittel ohnehin laufend überprüfen. Durch den Rückzug des Staates könne eine Bürgergesellschaft in Deutschland gefördert werden, so der Stifterverband.

pog

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