TU intern - Februar/März 2002 - Hochschulpolitik
Zusatzversorgung: Kollaps
vermieden
Durch schrittweisen Umbau
der Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte im Öffentlichen
Dienst müssen Arbeitnehmer nur eine leicht erhöhte Umlagensteigerung
für ihre zweite Rente von 0,16 Prozent in Kauf
nehmen. Diese wurde bei allen TU-Bediensteten bereits beim Januargehalt
einbehalten. Für alle unter 55-Jährigen wurde die bisherige
Versorgungsform einem individuellen Betriebsrentensystem angeglichen,
um einen vollständigen Kollaps des gesamten Systems zu vermeiden.
Da durch die Rentenreform von Bundesarbeitsminister Riester das
Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, würden die
öffentlichen Haushalte nach dem alten System unverhältnismäßig
strapaziert, um das bisherige Rentenniveau der öffentlich Bediensteten
zu finanzieren. Mit der Neuordnung können Staatsdiener in Zukunft
im Pensionsalter Leistungen wie aus einer beitragsfinanzierten,
kapitalgedeckten Betriebsrente in Höhe von vier Prozent des
Bruttogehalts erwarten. Gemessen am heutigen Niveau wird die Zusatzrente
allerdings dennoch um 20 Prozent niedriger ausfallen, wie das Institut
der deutschen Wirtschaft in Köln errechnete.
tui
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