TU intern - Februar/März 2002 - Multimedia

Ungeliebte Spam-Mails

Werbeflut im Netz - Strafanzeigen versanden oft

Früher ärgerte man sich über die unzähligen Reklamezettel, mit denen der Hausbriefkasten vollgestopft wurde. Heute schlagen die Verbreiter von Werbebotschaften auch im Internet zu. „,Spam-Mails‘ werden die ungebetenen Werbe-E-Mails genannt, die auf Produkte oder Internetseiten verweisen, die jedoch im Regelfall für den Empfänger uninteressant sind“, erklärt Dieter Kasielke von der Zentraleinrichtung Rechenzentrum (ZRZ) der TU Berlin. Oft befinden sich darunter pornografische und obszöne Botschaften.

Wie kann man sich vor der unerwünschten digitalen Werbeflut schützen? „Viele Mailprogramme können so eingestellt werden, dass bestimmte Mails beim Empfang herausgefiltert werden, zum Beispiel anhand der Absenderadresse oder des Nachrichteninhalts“, sagt Dieter Kasielke. Auch der Betreiber des Mails-Servers hat die Möglichkeit, Spam-Mails frühzeitig zu blockieren, so dass sie gar nicht bis zum Empfänger gelangen. Die ZRZ geht zweistufig vor: einerseits Ausfiltern bei „exotischen“ Absendern oder offenen Mail-Relays, von denen keine seriösen Mails zu erwarten sind, und andererseits Kennzeichnung im Header bei zweifelhaften Absendern mit (auch) erwünschten Mails. „Der Erfolg ist eher bescheiden, weil die Urheber einfach Absender und Einlieferungsort wechseln und so die Sperren umgehen“, schränkt Dieter Kasielke ein.

Darüber hinaus gibt es Software, die Spam-Mails filtert und zugleich Beschwerde-Mails an den Postmaster bzw. Administrator des Spam-Versenders verfasst. Einige Mails-Services haben für Beschwerden spezielle Kontaktadressen eingerichtet, so auch die TU Berlin mit abuse@tu-berlin.de für Beschwerden über Missbrauch aus der TU Berlin heraus. „Generell sollten nur solche Adressen angeschrieben werden, niemals aber der eigentliche Absender“, warnt Dieter Kasielke. Denn eine Antwort ist kaum zu erwarten. Der Spammer weiß stattdessen, dass die Adresse gültig war, und wird bald weitere Spam-Mails losschicken. Daher stets umgehend dem Administrator die komplette Spam-Mail inklusive sämtlicher Header senden. Trotzdem bleibt es schwierig, den oder die Absender auf Unterlassung zu verklagen. „Strafanzeigen versanden oft, weil keine Unterlagen (mehr) vorhanden sind oder nicht bewiesen werden kann, dass eine bestimmte Person Urheber war, ganz abgesehen von den Problemen bei Urhebern im Ausland, sodass wir darauf verzichten“, dämpft Dieter Kasielke die Erwartungen.

cho


Leserbriefe

  TU intern -
    Februar/März
    2002


© 02/2002 TU-Pressestelle