TU intern - Januar 2002 - Lehre & Studium
Genehmigungspflichtig
Nachtarbeit
Viele Studentinnen und
Studenten haben in der TU Berlin ihre zweite Heimat gefunden. Für
manche ist sie aber mehr als das, sie ist sogar der erste Wohnsitz.
Alle Studenten, die nach 20.00 Uhr oder am Wochenende in die Uni
möchten, benötigen dazu eine Nacht-, Wochenend- und Feiertags-Arbeitsgenehmigung.
Diese wurde in den letzten Semestern vom Call Center ausgegeben.
Ab sofort sind die Genehmigungen in den Sekretariaten der Fakultäten
erhältlich, sodass den Nachtschwärmern der Gang zum Call
Center erspart bleibt.
fk
Leserbriefe
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