TU intern - Januar 2002 - Lehre & Studium

Genehmigungspflichtig

Nachtarbeit

Viele Studentinnen und Studenten haben in der TU Berlin ihre zweite Heimat gefunden. Für manche ist sie aber mehr als das, sie ist sogar der erste Wohnsitz. Alle Studenten, die nach 20.00 Uhr oder am Wochenende in die Uni möchten, benötigen dazu eine Nacht-, Wochenend- und Feiertags-Arbeitsgenehmigung. Diese wurde in den letzten Semestern vom Call Center ausgegeben. Ab sofort sind die Genehmigungen in den Sekretariaten der Fakultäten erhältlich, sodass den Nachtschwärmern der Gang zum Call Center erspart bleibt.

fk


Leserbriefe

  TU intern -
    Januar 2002


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