TU intern - Januar 2002 - Aktuelles
Semesterticket: Termine!
Das Semesterticket für
TU-Studierende ist da! Um es ab dem 1. April 2002 nutzen zu können,
müssen zwei Termine unbedingt eingehalten werden: Bis zum 18.
Februar 2002 müssen die Beiträge wie Verwaltungsgebühr,
Studentenschafts- und Studentenwerksbeitrag, aber auch der volle
Beitrag zum Semesterticket (109 Euro für das Semesterticket
und 1,80 Euro für den Sozialfonds) gezahlt werden. Ausgenommen
von der Beitragspflicht sind Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz
Anspruch auf Beförderung haben. Diese müssen eine Kopie
des Beiblatts mit Wertmarke beim Immatrikulationsamt einreichen.
Ebenfalls ausgenommen sind Mehrfachstudierende, die ihre Semestergebühren
nicht an die TU Berlin entrichten, sowie Studierende, die keinen
TU-Studierendenausweis erhalten, wie etwa Gast- und Nebenhörer.
Eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen können in
bestimmten Fällen behinderte Studierende sowie Studierende,
die sich im Urlaubssemester befinden bzw. die studienbedingt ein
ganzes Semester nicht in Berlin sind. Erhältlich sind Anträge
beim Semesterticket-Büro (TU-Hauptgebäude, Räume
H 04/05/06, Sprechzeiten: Mo., Mi.-Fr., 10 bis 14 Uhr, Di. 12 bis
16 Uhr, zu diesen Zeiten ist auch eine Hotline unter Tel.: 314-2
80 38 erreichbar) oder im WWW unter www.tu-berlin.de/~semtix/Antrag.html.
Dort gibt es auch den Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds zum
Semesterticket. Grundsätzlich müssen jedoch alle noch
nicht von der Zahlungspflicht befreiten Studierenden den vollen
Beitrag zahlen. Es handelt sich um einen Pflichtbeitrag. Die Bezahlung
ist Voraussetzung für Immatrikulation und Rückmeldung.
Bei Nichtzahlung droht schlimmstenfalls die Zwangsexmatrikulation.
Beachten Sie bitte, dass Nachweise zur Rückmeldung bis zum
15. März 2002 eingereicht werden müssen. Überprüfen
Sie gegebenenfalls, ob Sie dem Immatrikulationsamt Ihre aktuelle,
vollständige Adresse mitgeteilt haben.
tui
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