TU intern - Januar 2002 - Aktuelles

Semesterticket: Termine!

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-> Semesterticket-Seiten des AStA

Das Semesterticket für TU-Studierende ist da! Um es ab dem 1. April 2002 nutzen zu können, müssen zwei Termine unbedingt eingehalten werden: Bis zum 18. Februar 2002 müssen die Beiträge wie Verwaltungsgebühr, Studentenschafts- und Studentenwerksbeitrag, aber auch der volle Beitrag zum Semesterticket (109 Euro für das Semesterticket und 1,80 Euro für den Sozialfonds) gezahlt werden. Ausgenommen von der Beitragspflicht sind Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben. Diese müssen eine Kopie des Beiblatts mit Wertmarke beim Immatrikulationsamt einreichen. Ebenfalls ausgenommen sind Mehrfachstudierende, die ihre Semestergebühren nicht an die TU Berlin entrichten, sowie Studierende, die keinen TU-Studierendenausweis erhalten, wie etwa Gast- und Nebenhörer. Eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen können in bestimmten Fällen behinderte Studierende sowie Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden bzw. die studienbedingt ein ganzes Semester nicht in Berlin sind. Erhältlich sind Anträge beim Semesterticket-Büro (TU-Hauptgebäude, Räume H 04/05/06, Sprechzeiten: Mo., Mi.-Fr., 10 bis 14 Uhr, Di. 12 bis 16 Uhr, zu diesen Zeiten ist auch eine Hotline unter Tel.: 314-2 80 38 erreichbar) oder im WWW unter www.tu-berlin.de/~semtix/Antrag.html. Dort gibt es auch den Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds zum Semesterticket. Grundsätzlich müssen jedoch alle noch nicht von der Zahlungspflicht befreiten Studierenden den vollen Beitrag zahlen. Es handelt sich um einen Pflichtbeitrag. Die Bezahlung ist Voraussetzung für Immatrikulation und Rückmeldung. Bei Nichtzahlung droht schlimmstenfalls die Zwangsexmatrikulation. Beachten Sie bitte, dass Nachweise zur Rückmeldung bis zum 15. März 2002 eingereicht werden müssen. Überprüfen Sie gegebenenfalls, ob Sie dem Immatrikulationsamt Ihre aktuelle, vollständige Adresse mitgeteilt haben.

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