Honorare ohne Grenzen

Statusbericht ergründet die Zukunft des Bauwesens in der EU

Auch noch zehn Jahre nach der Wende ist die Situation für Architekten und bestimmte Ingenieursparten im Bauwesen schwierig. Verbände machen die nachlassende Bautätigkeit für die schlechte wirtschaftliche Lage der Büros verantwortlich. Veränderungen im Berufsbild sowie Anforderungen des zusammenwachsenden Europa erfordern eine gesellschaftliche Neubestimmung dieser Berufsgruppen. Zu einem Gutachten über Situation und Zukunft der deutschen Architekten und Ingenieure, "Statusbericht 2000plus - Architekten/Ingenieure", mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) eine interdisziplinäre Forschungsgruppe unter Leitung der TU Berlin (Fakultät VII - Architektur Umwelt Gesellschaft, Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie, Prof. R. Mertes) beauftragte, liegt ein erster Zwischenbericht liegt vor.

Nachlassende Bautätigkeit

Die Studie untersucht den Status quo sowie die aktuellen Rahmenbedingungen der Berufsgruppen. Im Fokus stehen insbesondere Fragen der wachsenden Internationalisierung der Märkte sowie der Qualitätssicherung von Entwurfs- und Planungsleistungen. Auch die geltende Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird im Hinblick auf EU-Recht und den sich erweiternden EU-Binnenmarkt überprüft. Schließlich sollen Vorschläge zur Novellierung der HOAI sowie Empfehlungen für flankierende Maßnahmen erarbeitet werden.

Marktzutritt in fremdem Land

Ergebnis: Die HOAI erfüllt grundsätzlich die Anforderungen des EU-Rechts. Doch um sie "binnenmarkttauglich" zu machen, müssen unter anderem die Marktzutrittschancen für fremde Staatsangehörige verbessert und das Preisrecht mit dem europäischen Vergaberecht und internationalen Anforderungen abgestimmt werden, zum Beispiel bei der Vereinfachung und der Transparenz.

In einem Hearing im März 2002 diskutierten die betroffenen Kreise zusammen mit dem Auftraggeber den Zwischenbericht und die weiteren Forschungsziele. Zurzeit werden Handlungsempfehlungen formuliert, wie die beruflichen Rahmenbedingungen gestaltet werden können. Nach bisherigen Erkenntnissen ist die Fortschreibung der HOAI mit Einbindung in das EU-Recht empfehlenswert. Die Auswirkungen der EU-Binnenmarkterweiterung werden derzeit noch untersucht. Informationen über die Fragestellungen, die Zwischenergebnisse sowie das Gutachterteam sind auf der Homepage nachzulesen.

Dipl.-Ing. Clemens Schramm

www.a.tu-berlin.de/hoai2000plus


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