Tarifvertrag für studentische Beschäftigte geändert: Zulagen sind möglich

Viel beschäftigt: studentische Mitarbeiter, zum Beispiel bei einer Campusführung

Aller studentischer Protest war umsonst. Der Lohn studentischer Beschäftigter wird bis 2005 auf dem bisherigen Niveau eingefroren und nicht mehr parallel zu den Tarifen im öffentlichen Dienst steigen. Die Vereinigung der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (VadöD), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatten Änderungen des Tarifvertrags für studentische Hilfskräfte (TV Stud) erarbeitet, der die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) Mitte September zustimmte. Danach wird es künftig keine differenzierte, sondern nur noch eine einheitliche Vergütung von 10,98 Euro geben. Das entspricht der bisher höheren Eingruppierung. Bislang wurden zwei verschiedene Gruppen von Hilfskräften mit je nach Aufgabe unterschiedlicher Bezahlung unterschieden.

Zur Deckung des Personalbedarfs können allerdings Zulagen in Höhe von bis zu 50 Prozent gezahlt werden. Auch kann die Mindestarbeitszeit von 40 Stunden pro Monat nunmehr bei Bedarf reduziert werden. Der bisherige Berliner Tarifvertrag enthalte im bundesweiten Vergleich einmalige Ausstattungsvorsprünge, die angesichts der schwierigen Haushaltslage der Berliner Hochschulen eine Änderung zwingend notwendig machten, teilte die LKRP mit. Damit soll sich der Berliner Tarifvertrag mittelfristig dem Bundesdurchschnitt angleichen. Erst ab 2005 können neue Verhandlungen über die Tarifentwicklung geführt werden. Der Tarifvertrag tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft.

tui


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