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Nr. 4, April 2003
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Im März beschloss die Kultusministerkonferenz, das allgemeine Auswahlverfahren für Studienplätze künftig nach den Modellen Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens zu gestalten. Hochschulen erhielten dadurch mehr Autonomie, Hochschulen mehr Gerechtigkeit für die Studierenden.

Möglichkeit 1: Die besten 25 Prozent eines Jahrgangs wählen ihre Wunschhochschule. 25 Prozent werden von den Hochschulen ausgewählt. 50 Prozent der Studienanfänger in den sieben Numerus-clausus-Fächern (Medizin, Biologie, Psychologie, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Betriebswirtschaftslehre) werden wie üblich von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) vergeben.

Möglichkeit 2: Die Hochschule vergibt die ersten 50 Prozent der Plätze, weitere 25 Prozent der Abiturbesten wählen sich ihre Wunschuni aus. Die letzten 25 Prozent vergibt die ZVS nach ihren Kriterien.

Die Länder haben eine gemeinsame Gesetzesinitiative eingeleitet, um das Hochschulrahmengesetz entsprechend novellieren zu können. Die ZVS soll bis 2004 die Voraussetzungen schaffen.

tui

 

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