Neu geordnet
Im März beschloss die Kultusministerkonferenz,
das allgemeine Auswahlverfahren für Studienplätze künftig
nach den Modellen Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens
zu gestalten. Hochschulen erhielten dadurch mehr Autonomie, Hochschulen
mehr Gerechtigkeit für die Studierenden.
Möglichkeit 1: Die besten 25 Prozent eines Jahrgangs
wählen ihre Wunschhochschule. 25 Prozent werden von den Hochschulen
ausgewählt. 50 Prozent der Studienanfänger in den sieben
Numerus-clausus-Fächern (Medizin, Biologie, Psychologie, Zahnmedizin,
Tiermedizin, Pharmazie, Betriebswirtschaftslehre) werden wie üblich
von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS)
vergeben.
Möglichkeit 2: Die Hochschule vergibt die ersten 50
Prozent der Plätze, weitere 25 Prozent der Abiturbesten wählen
sich ihre Wunschuni aus. Die letzten 25 Prozent vergibt die ZVS
nach ihren Kriterien.
Die Länder haben eine gemeinsame Gesetzesinitiative eingeleitet,
um das Hochschulrahmengesetz entsprechend novellieren zu können.
Die ZVS soll bis 2004 die Voraussetzungen schaffen.
tui
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