4/04
April 2004
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Ehre wem Ehre gebührt! Das soll auch in unserer an Werten ach so armselig gewordenen Welt so bleiben. Über die Anrede "Frau Pastor" und "Frau Rechtsanwalt" für die Gattin des Gemeindepfarrers oder diejenige des örtlichen Advokaten sind wir zwar glücklich hinaus. Wenn man heute eine Dame mit "Frau Professor" anredet, sollte man tunlichst davon ausgehen, dass die so Angesprochene höchstselbst die hohen akademischen Weihen empfangen hat und nicht nur ihre bessere Hälfte. Korrekt und auf der Höhe der Zeit sind sogar diejenigen, die die Würdenträgerin mit "Frau Professorin" anreden. Doch in unserer nach wie vor titel-ehrfürchtigen Gesellschaft gibt es immer wieder Unsicherheiten, was das Protokoll in welchen Fällen vorschreibt. Den Unterschied zwischen "Königliche Hoheit" und "Prinzessin" machen zu müssen, kommt man ja nicht so oft in die Verlegenheit. Auf Magnifizenzen und Exzellenzen könnte man schon mal stoßen. Immer häufiger jedoch trifft der Wanderer durch die Universitäten in diesen Tagen aber Juniorprofessorinnen. Ach herrje! Was schreibt denn hier die Etikette vor? Doch keine Bange. Nicht umsonst erscheinen 80 Prozent der Gesetzestexte der Welt in Deutschland. Auch die "Juniorprofessorinnenfrage" ist in vielen Bundesländern bereits geregelt. Des Berliners schlichtes Gemüt hat sich mit dem einfachen "sehr geehrte Frau Professorin" begnügt. Doch solche Simplifizierungen bitte nicht in Niedersachsen! Immerhin handelt es sich hier um das deutsche Land, das den Bundeskanzler stellt. Dort hat man sich darob für "sehr geehrte Frau Juniorprofessorin" entschieden. Kompliziert wird es in Rheinland-Pfalz. Nicht, dass die Pfälzer kleinlich sind, sie nehmen es nur sehr genau und schreiben ein "sehr geehrte Frau Professorin als Juniorprofessorin" vor. Glücklich, wer eine solche Lichtgestalt privat kennt. Der nennt sie einfach beim Vornamen ...

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