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April 2004
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Urteil: Kein politisches Mandat für AStA

Den Berliner Asten ist es verboten, ein allgemein politisches Mandat wahrzunehmen. So entschieden kürzlich die Richter des Berliner Oberverwaltungsgerichtes. Sie begründeten ihre Entscheidung mit der Verfassung, die zwar Zwangsverbände, wie es die verfassten Studierendenschaften darstellen, erlaube, diesen jedoch nicht gestatte, Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks wahrzunehmen. Geklagt hatte ein FU-Jura-Student, der es nicht einsah, dass Flugblätter, die seiner politischen Meinung widersprachen, aus den Geldern bezahlt würden, die von allen Studierenden bei der Rückmeldung eingezogen werden. Die Richter drohten dem AStA ein Ordnungsgeld von 250000 Euro an, sollte er die Anordnung wieder übertreten. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über den Beitrag zur verfassten Studierendenvertretung. Schon mehrfach hatten Rechnungsprüfer bestimmte Ausgaben wie Reisen oder Druckkosten für sehr spezielle Druckerzeugnisse beanstandet. Diese waren ihnen nicht allgemein vertretbar erschienen.

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