Urteil: Kein politisches Mandat für AStA
Den Berliner Asten ist es verboten, ein allgemein politisches Mandat
wahrzunehmen. So entschieden kürzlich die Richter des Berliner
Oberverwaltungsgerichtes. Sie begründeten ihre Entscheidung
mit der Verfassung, die zwar Zwangsverbände, wie es die verfassten
Studierendenschaften darstellen, erlaube, diesen jedoch nicht gestatte,
Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks
wahrzunehmen. Geklagt hatte ein FU-Jura-Student, der es nicht einsah,
dass Flugblätter, die seiner politischen Meinung widersprachen,
aus den Geldern bezahlt würden, die von allen Studierenden
bei der Rückmeldung eingezogen werden. Die Richter drohten
dem AStA ein Ordnungsgeld von 250000 Euro an, sollte er die Anordnung
wieder übertreten. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen
über den Beitrag zur verfassten Studierendenvertretung. Schon
mehrfach hatten Rechnungsprüfer bestimmte Ausgaben wie Reisen
oder Druckkosten für sehr spezielle Druckerzeugnisse beanstandet.
Diese waren ihnen nicht allgemein vertretbar erschienen.
tui
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