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Nr. 1, Januar 2004
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Langer, schmerzhafter Prozess

Tarifvertrag mit vielen Kompromissen - Nachverhandlungen für WiMis

Auch während der Dezember-Sitzung des Kuratoriums gingen die Proteste der Studierenden gegen die Kürzungen weiter. Diese "luftige" Aktion war von außen und von innen sichtbar

Nachdem am 19. Dezember das Kuratorium dem Änderungs- und Ergänzungsvertrag zu den bestehenden Hochschulverträgen nicht zugestimmt hatte, stand am 9. Januar 2004 ein weiteres heißes Thema auf der Tagesordnung. Nach heftiger Diskussion billigte das Kuratorium den Tarifvertrag für die Beschäftigten. Für die Wissenschaftlichen Mitarbeiter wird es Nachverhandlungen geben. Welche Bedeutung dieses für die Beschäftigten der Universität hat, erklärt Dr. Barbara Obst-Hantel, Leiterin der TU-Personalabteilung:

Der Tarifvertrag ist das Ergebnis langwieriger und schwieriger Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Auslöser der Tarifverhandlungen war der vom Kuratorium beschlossene Austritt aus den Arbeitgeberverbänden. Damit wurde die Möglichkeit eröffnet, parallel zum Land Berlin mit einem neuen Tarifvertrag die größtmöglichen Einsparpotenziale zu erschließen. Der vom Land Berlin im Juli abgeschlossene Tarifvertrag enthielt denn auch die Empfehlung an die Hochschulen, diesen TV zu übernehmen; damit und vor dem Hintergrund der Interessen der Gewerkschaften waren die Spielräume für hochschuleigene Lösungen sehr gering. Obwohl den Verhandlungsführern auf der Hochschulseite sehr bewusst war, dass die Absenkung Arbeitszeit/Vergütung im Verhältnis 1:1 um acht, zehn und zwölf Prozent, je nach Vergütungsgruppe, für die Hochschulen praktisch sehr schwer umsetzbar sein würde, ließ das Festhalten der Gewerkschaftsseite an diesem Schema jedoch keine andere Lösung zu.

Die Alternative zum Abschluss des Tarifvertrages wäre die Fortsetzung eines tariflosen Zustandes gewesen; eine für die Beschäftigten, aber auch für die TU Berlin als Arbeitgeber sehr belastende Situation, die unter anderem dazu geführt hätte, dass die Einsparmöglichkeiten sehr viel geringer ausgefallen und ein erheblich höherer Personalabbau und damit auch der Abbau von Studienplätzen unvermeidlich gewesen wären.

Vor diesem Hintergrund ist der Tarifabschluss auch ein Solidarbeitrag aller Tarifbeschäftigten der TU Berlin für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Beamtinnen und Beamten der TU Berlin haben ihren Solidarbeitrag durch Wegfall des Urlaubsgeldes und Absenkung des Weihnachtsgeldes auf einen Sockel von 640 Euro ohne Arbeitszeitreduzierung bereits erbracht.

Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. Januar 2004. Weitere wesentliche Regelungen:

  • Erhöhung von Vergütungen und Löhnen um 3,4 Prozent ab 1. Januar 2004;
  • Erhöhung von Vergütungen und Löhnen um 1 Prozent ab 1. Mai 2004;
  • drei gleich hohe Einmalzahlungen von 150 Euro monatlich im Januar, Februar und März 2004;
  • Absenkung von Vergütung und Lohn korrespondierend mit einer entsprechenden Absenkung der Arbeitszeit gestaffelt nach Vergütungs- und Lohngruppen im Umfang von acht, zehn und zwölf Prozent.

Der Tarifvertrag schließt betriebsbedingte Kündigungen vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2009 aus. Die Laufzeit des Tarifvertrages geht bis zum 31. Dezember 2009. Er kann frühestens zum 31. März 2010 gekündigt werden.

Direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen haben wir Kontakt zur Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aufgenommen, um die sich aus diesem Tarifabschluss ergebenden Probleme, insbesondere des so genannten Besserstellungsverbots, zu lösen. Das Problem ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass nach Kündigung der Tarifverträge über Urlaubs- und Weihnachtsgeld im restlichen Bundesgebiet bei neu abgeschlossenen Verträgen diese Beträge nicht mehr gezahlt werden beziehungsweise in den DFG-Durchschnittssätzen nicht mehr enthalten sind.

Nachdem "last minute"-Verhandlungen mit den Gewerkschaften zur Lösung dieses erst seit Anfang diesen Jahres bekannten Problems noch nicht zum Erfolg geführt haben, hat das Kuratorium den Präsidenten beauftragt, darüber sofort Nachverhandlungen aufzunehmen. Dies wird umgehend geschehen. Ziel ist dabei, für die Drittmittelbeschäftigten eine Lösung zu finden, die der Bundesregelung möglichst nahe kommt.

Weiterhin hat das Kuratorium den Präsidenten beauftragt, durch Ausführungsbestimmungen Kompensationsmöglichkeiten vorzuschlagen, die der besonderen Situation der befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter Rechnung tragen. Auch hierzu wird es in absehbarer Zeit einen Vorschlag geben.

Insgesamt war die Verhandlung des Tarifvertrages ein langer und schmerzhafter, mit vielen Problemen und Auseinandersetzungen behafteter Prozess. Optimale Lösungen kann es im Spannungsfeld zwischen Einsparungszwang und Berliner Tarifsituation nicht geben. Wir werden jedoch alles daransetzen, aus dem gefundenen Kompromiss das Beste zu machen.

Dr. Barbara Obst-Hantel,
Leiterin Abteilung Personalwesen

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