Lehrstellen versus Studienplätze
TU Berlin protestiert gegen Ausbildungsplatzabgabe
Die TU Berlin wehrt sich entschieden gegen eine Ausbildungsplatzabgabe.
Nach dem Gesetzentwurf zum Berufsausbildungssicherungsgesetz, den
der Bundesrat am 11. Juni in den Vermittlungsausschuss verwies,
würde die Uni abgabepflichtig werden. Bei der Ausbildungsquote
von sieben Prozent werden alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
gezählt, also die sonstigen und auch die wissenschaftlichen
Beschäftigten. Letztere bilden jedoch die Studierenden aus
und befinden sich selbst noch in der Qualifizierung, nämlich
der Promotion. Auch die so genannten Drittmittelbeschäftigten,
die aufgrund von eingeworbenen Projektgeldern auf Zeit beschäftigt
sind, werden eingerechnet. Die Uni würde geradezu für
die steigende Drittmitteleinwerbung und die daraus resultierende
Schaffung von Arbeitsplätzen bestraft.
Die TU Berlin müsste laut Entwurf entweder die Zahl der Ausbildungsplätze
von rund 150 auf 209 aufstocken oder knapp 500000 Euro zahlen. Die
Plätze in der Ausbildungswerkstatt und im so genannten Betriebsdurchlauf
in Werkstätten, Laboren und Verwaltung sind jedoch beschränkt.
Es käme nur das Streichen von rund 50 Studienplätzen infrage.
Die TU Berlin wendet rund 2,5 Millionen Euro im Jahr für die
gewerbliche Ausbildung auf und bildet mit den 150 Plätzen in
13 modernen Berufen, darunter der des maßgeblich an der TU
Berlin entwickelten Mikrotechnologen, weit über den eigenen
Bedarf hinaus aus. Derweil hat sich der SPD-Parteivorsitzende Franz
Müntefering für einen Ausbildungspakt ausgesprochen. Für
die Weiterverfolgung des Gesetzes wäre eine freiwillige Verpflichtung
der Verbände notwendig.
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