6/04
Juni 2004
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Lehrstellen versus Studienplätze

TU Berlin protestiert gegen Ausbildungsplatzabgabe

Die TU Berlin wehrt sich entschieden gegen eine Ausbildungsplatzabgabe. Nach dem Gesetzentwurf zum Berufsausbildungssicherungsgesetz, den der Bundesrat am 11. Juni in den Vermittlungsausschuss verwies, würde die Uni abgabepflichtig werden. Bei der Ausbildungsquote von sieben Prozent werden alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gezählt, also die sonstigen und auch die wissenschaftlichen Beschäftigten. Letztere bilden jedoch die Studierenden aus und befinden sich selbst noch in der Qualifizierung, nämlich der Promotion. Auch die so genannten Drittmittelbeschäftigten, die aufgrund von eingeworbenen Projektgeldern auf Zeit beschäftigt sind, werden eingerechnet. Die Uni würde geradezu für die steigende Drittmitteleinwerbung und die daraus resultierende Schaffung von Arbeitsplätzen bestraft.

Die TU Berlin müsste laut Entwurf entweder die Zahl der Ausbildungsplätze von rund 150 auf 209 aufstocken oder knapp 500000 Euro zahlen. Die Plätze in der Ausbildungswerkstatt und im so genannten Betriebsdurchlauf in Werkstätten, Laboren und Verwaltung sind jedoch beschränkt. Es käme nur das Streichen von rund 50 Studienplätzen infrage. Die TU Berlin wendet rund 2,5 Millionen Euro im Jahr für die gewerbliche Ausbildung auf und bildet mit den 150 Plätzen in 13 modernen Berufen, darunter der des maßgeblich an der TU Berlin entwickelten Mikrotechnologen, weit über den eigenen Bedarf hinaus aus. Derweil hat sich der SPD-Parteivorsitzende Franz Müntefering für einen Ausbildungspakt ausgesprochen. Für die Weiterverfolgung des Gesetzes wäre eine freiwillige Verpflichtung der Verbände notwendig.

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