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April 2005
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"Was lange währt, wird nicht immer gut"

Verhandlungen um Altersteilzeit abgeschlossen

 
  Um die Rente sollte man sich früh kümmern
Foto: TU-Pressestelle

Eine lange Hängepartie ist zu Ende gegangen. Die TU Berlin, die Universität der Künste und die Fachhochschulen haben mit den Gewerkschaften ver.di sowie Erziehung und Wissenschaft (GEW) den 1. Änderungs-Tarifvertrag zum VBL-Ausgleich und der Altersteilzeit (ATZ) vereinbart. Nun können wieder neue ATZ-Anträge gestellt werden. Wer aber gehofft hat, alles sei bestens, sieht sich getäuscht.

Beim VBL-Ausgleich gab es kaum Probleme, anders bei der ATZ.

Hier waren Änderungen notwendig, weil das Land Berlin und die Hochschulen als Arbeitgeber die vereinbarten tariflichen Leistungen als nicht gesetzeskonform betrachteten und nicht mehr anwendeten.

Mit Beschäftigten, die ab dem 1. Mai 2004 Altersteilzeit vereinbart haben oder jetzt neue Verträge abschließen wollen, wird die Altersteilzeit auf der Grundlage der abgesenkten Arbeitszeit vereinbart. Als Ausgleich für Verluste werden die Aufstockungsbeträge beim Nettoentgelt erhöht. Sie lagen bisher einheitlich bei 83 Prozent. Nun werden sie differenziert: 86 Prozent bei achtprozentiger Absenkung, 86,5 Prozent bei zehnprozentiger und 87,5 Prozent bei zwölfprozentiger Absenkung. Die Aufstockungsbeiträge bei der Rentenversicherung erhöhen sich auf 98 Prozent bei achtprozentiger Absenkung, auf 100 Prozent bei allen anderen. Bisher lagen sie einheitlich bei 90 Prozent. Das alte Niveau wird damit allerdings nicht erreicht.

Wer einen ATZ-Vertrag nach dem 1. 1. 2004 und vor dem 1. 5. 2004 vereinbart hat, kann allerdings nicht zufrieden sein. In diesen Verträgen stehen noch die alten - besseren - Bedingungen. Sie wurden im Vertrauen auf die politische Absichtserklärung abgeschlossen, dass ATZ-Nehmende nicht doppelt bestraft werden sollten.

Das Land Berlin ließ den rund 1100 Betroffenen das Geld und "schenkte" ihnen noch etwas Arbeitszeit. Die TU Berlin mochte diese "Luxuslösung" für die 18 Betroffenen der Universität jedoch nicht übernehmen. Diese können nun die neuen Vertragsbedingungen entweder annehmen oder klagen.

Das Ergebnis erscheint uns unbefriedigend. Da die Hochschulen sich nicht den Landesregelungen anschließen, werden jetzt langjährige und verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor den Kopf gestoßen. Muss das sein?

Immerhin wurde endlich geklärt, dass die Nettolohntabelle 2004 zur Anwendung kommt, sodass demnächst für alle ATZ-Beschäftigten Nachzahlungen rückwirkend ab dem 1. 1. 2004 erfolgen.

Hannelore Reiner,
Mitglied der ver.di-Tarifkommission

www.tu-berlin.de/politik/ver.di/texte/unitk.aend1.TVHSCH.17.02.05.pdf

 

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