"Was lange währt, wird nicht immer gut"
Verhandlungen um Altersteilzeit abgeschlossen
|
|
|
Um die Rente
sollte man sich früh kümmern
Foto: TU-Pressestelle |
Eine lange Hängepartie ist zu Ende gegangen. Die TU Berlin,
die Universität der Künste und die Fachhochschulen haben
mit den Gewerkschaften ver.di sowie Erziehung und Wissenschaft (GEW)
den 1. Änderungs-Tarifvertrag zum VBL-Ausgleich und der Altersteilzeit
(ATZ) vereinbart. Nun können wieder neue ATZ-Anträge gestellt
werden. Wer aber gehofft hat, alles sei bestens, sieht sich getäuscht.
Beim VBL-Ausgleich gab es kaum Probleme, anders bei der ATZ.
Hier waren Änderungen notwendig, weil das Land Berlin und
die Hochschulen als Arbeitgeber die vereinbarten tariflichen Leistungen
als nicht gesetzeskonform betrachteten und nicht mehr anwendeten.
Mit Beschäftigten, die ab dem 1. Mai 2004 Altersteilzeit vereinbart
haben oder jetzt neue Verträge abschließen wollen, wird
die Altersteilzeit auf der Grundlage der abgesenkten Arbeitszeit
vereinbart. Als Ausgleich für Verluste werden die Aufstockungsbeträge
beim Nettoentgelt erhöht. Sie lagen bisher einheitlich bei
83 Prozent. Nun werden sie differenziert: 86 Prozent bei achtprozentiger
Absenkung, 86,5 Prozent bei zehnprozentiger und 87,5 Prozent bei
zwölfprozentiger Absenkung. Die Aufstockungsbeiträge bei
der Rentenversicherung erhöhen sich auf 98 Prozent bei achtprozentiger
Absenkung, auf 100 Prozent bei allen anderen. Bisher lagen sie einheitlich
bei 90 Prozent. Das alte Niveau wird damit allerdings nicht erreicht.
Wer einen ATZ-Vertrag nach dem 1. 1. 2004 und vor dem 1. 5. 2004
vereinbart hat, kann allerdings nicht zufrieden sein. In diesen
Verträgen stehen noch die alten - besseren - Bedingungen. Sie
wurden im Vertrauen auf die politische Absichtserklärung abgeschlossen,
dass ATZ-Nehmende nicht doppelt bestraft werden sollten.
Das Land Berlin ließ den rund 1100 Betroffenen das Geld und
"schenkte" ihnen noch etwas Arbeitszeit. Die TU Berlin
mochte diese "Luxuslösung" für die 18 Betroffenen
der Universität jedoch nicht übernehmen. Diese können
nun die neuen Vertragsbedingungen entweder annehmen oder klagen.
Das Ergebnis erscheint uns unbefriedigend. Da die Hochschulen sich
nicht den Landesregelungen anschließen, werden jetzt langjährige
und verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor den Kopf gestoßen.
Muss das sein?
Immerhin wurde endlich geklärt, dass die Nettolohntabelle
2004 zur Anwendung kommt, sodass demnächst für alle ATZ-Beschäftigten
Nachzahlungen rückwirkend ab dem 1. 1. 2004 erfolgen.
Hannelore Reiner,
Mitglied der ver.di-Tarifkommission
www.tu-berlin.de/politik/ver.di/texte/unitk.aend1.TVHSCH.17.02.05.pdf
|