7-9/05
Juli 2005
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"Jahrhundertwerk" für öffentlichen Dienst

Wie sich die neuen Regelungen des Tarifrechts auf die Hochschulen auswirken

Nach mehr als 40 Jahren haben die alten Regelungen des Tarifrechts weitgehend ausgedient. Ein Studium der Veränderungen lohnt sich
Foto: TU-Pressestelle

Die Gewerkschaften und die Arbeitgeber Bund und Gemeinden haben im Februar 2005 nach nur zwei Jahren ein "Jahrhundertwerk" zustande gebracht. So war es in vielen Zeitungen zu lesen. Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes wurde in wesentlichen Teilen modernisiert: Es gibt einen Tarifvertrag (TVöD) für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte, für Ost und West, für Beschäftigte des Bundes, der Kommunen und Krankenhäuser. Das neue Tarifrecht ist einfacher und transparenter, es ist diskriminierungsfreier als die vielen alten Tarifverträge.

Die Gewerkschaften hoffen, damit den Flächentarif im öffentlichen Dienst erneuern zu können. Er war in den letzten Jahren durch Tarifflucht, Privatisierungen und Lohndumping mithilfe von Pseudogewerkschaften zunehmend zerbröselt. Es wurde nicht alles erreicht, was die Gewerkschaften sich erwünscht haben. Dass die Länder sich durch ihr Verhalten aus dem Modernisierungsprozess selbst herauskatapultiert haben, ist besonders ärgerlich. Gleich zweimal brachen sie die Verabredung, auf Änderungen bei den Manteltarifverträgen während des Verhandlungsprozesses zu verzichten: das erste Mal beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das zweite Mal bei der Arbeitszeit.

WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE HOCHSCHULEN?

Das neue Tarifrecht wird für die Hochschulen in Berlin nicht automatisch in Kraft treten, denn sie haben einen eigenen Tarifvertrag. Trotzdem müssen wir uns damit auseinander setzen, denn: Nach § 11 Abs. 3 unseres Anwendungstarifvertrages müssen wir bei Änderungen der für uns gültigen Tarifverträge Verhandlungen aufnehmen und die Übernahme prüfen. Dieser Fall ist durch den Abschluss im letzten Februar jetzt eingetreten, auch wenn die Länder bisher nicht unterschrieben haben.

Die ersten Auswirkungen des neuen Tarifrechts werden für uns bereits im Herbst relevant, und zwar für alle Beschäftigten aus Drittmittelprojekten, die aus Bundesmitteln finanziert werden (BMBF- oder DFG-Projekte). Mit den Zuwendungsbescheiden wird auch vorgegeben, welches Tarifrecht anzuwenden ist.

Auf lange Sicht werden außerdem die bisherigen Tarifverträge, auf die sich unser Tarifvertrag bezieht, nicht mehr weiterentwickelt. Sie werden nicht mehr aktualisiert wie bisher in der 45-jährigen Geschichte des BAT und der übrigen Tarifverträge im öffentlichen Dienst. Was kurzfristig vielleicht noch von Vorteil ist, wirkt sich langfristig mit Sicherheit nachteilig aus. Da zu befürchten ist, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bei ihrer starren Haltung in Bezug auf Arbeitszeitverlängerung und Weihnachtsgeldkürzung bleiben wird, wird es auch in anderen Punkten keine Entwicklung mehr geben.

Derzeit werden Verhandlungen mit dem Land Berlin vorbereitet. Wir werden zeitnah eine Informationsveranstaltung durchführen, nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder, sondern für alle Interessierten. Schon jetzt kann man das neue Tarifrecht im Internet nachlesen.

Hannelore Reiner, Stefanie Nickel,
TU-Personalrat, ver.di

Die neue Entgelttabelle

Kernstück des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) ist die einheitliche Entgelttabelle.

  • 15 Entgeltgruppen (EG) - EG 15 ist die höchste, EG 1 die unterste Gruppe.
  • Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege mehr (diese werden bei der Überführung in die neue Tabelle berücksichtigt).
  • Sechs Erfahrungsstufen, an der Berufserfahrung orientiert, statt der bisherigen Altersstufen.
  • Keine Sozialzuschläge mehr (Kinder und/oder verheiratet). Diese werden in die Gesamttabelle fließen, dadurch erhöht sich das bisherige "Grundgehalt" für alle.
  • Ab 2007 besteht die Möglichkeit der Zahlung leistungsbezogener Bestandteile zusätzlich zum regulären Gehalt.
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