11/05
November 2005
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Noch kein Handlungsbedarf

Neuer Tarifvertrag in Kraft

Am 1. Oktober 2005 wurden die für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die bei Bund und den Kommunen beschäftigt sind, bis dahin gültigen Tarifverträge (BAT und BMT-G) durch den neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) abgelöst. Dieser soll moderner und einfacher in der Anwendung sein. Die Tarifgemeinschaft der Länder hatte allerdings erklärt, den Vertrag nicht übernehmen zu wollen. Die Gewerkschaften befürchten nun, dass sich die Zuwendungen der bundesfinanzierten Drittmittelgeber nach den Entgelten des TVöD ausrichten würden, was sich eventuell in Lohnkürzungen bei wissenschaftlichen Angestellten niederschlagen könnte, auf alle Fälle aber Verwirrung schafft. Wissenschaftliche Einrichtungen warnen, dass damit mittelfristig eine weitere Abwanderung der Nachwuchswissenschaftler verstärkt werden könne.

Auf Anfrage der Gewerkschaften ver.di und GEW in Berlin, wie sich nun die Universitäten verhalten werden, teilte die Landesrektorenkonferenz (LKRP) zunächst mit, sie sähe derzeit noch keinen Handlungsbedarf, da die in Berlin gültigen Anwendungs-Tarifverträge noch bis Ende 2006 beziehungsweise bis Ende 2009 ihre Gültigkeit besäßen. Auch sei noch die Reaktion des Landes Berlin auf das neue Tarifrecht abzuwarten. Man gehe davon aus, dass das Bundesforschungsministerium (BMBF) weiterhin die Mittel entsprechend dem Tarifvertrag Land Berlin um zwölf Prozent gekürzt zuweisen wird. Seit Ende Oktober finden nun weitere Gespräche statt. Über die Ergebnisse und mögliche Auswirkungen auch auf die TU Berlin wird TU intern in der folgenden Ausgabe berichten.

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