Noch kein Handlungsbedarf
Neuer Tarifvertrag in Kraft
Am 1. Oktober 2005 wurden die für Angestellte und Arbeiter
im öffentlichen Dienst, die bei Bund und den Kommunen beschäftigt
sind, bis dahin gültigen Tarifverträge (BAT und BMT-G)
durch den neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD)
abgelöst. Dieser soll moderner und einfacher in der Anwendung
sein. Die Tarifgemeinschaft der Länder hatte allerdings erklärt,
den Vertrag nicht übernehmen zu wollen. Die Gewerkschaften
befürchten nun, dass sich die Zuwendungen der bundesfinanzierten
Drittmittelgeber nach den Entgelten des TVöD ausrichten würden,
was sich eventuell in Lohnkürzungen bei wissenschaftlichen
Angestellten niederschlagen könnte, auf alle Fälle aber
Verwirrung schafft. Wissenschaftliche Einrichtungen warnen, dass
damit mittelfristig eine weitere Abwanderung der Nachwuchswissenschaftler
verstärkt werden könne.
Auf Anfrage der Gewerkschaften ver.di und GEW in Berlin, wie sich
nun die Universitäten verhalten werden, teilte die Landesrektorenkonferenz
(LKRP) zunächst mit, sie sähe derzeit noch keinen Handlungsbedarf,
da die in Berlin gültigen Anwendungs-Tarifverträge noch
bis Ende 2006 beziehungsweise bis Ende 2009 ihre Gültigkeit
besäßen. Auch sei noch die Reaktion des Landes Berlin
auf das neue Tarifrecht abzuwarten. Man gehe davon aus, dass das
Bundesforschungsministerium (BMBF) weiterhin die Mittel entsprechend
dem Tarifvertrag Land Berlin um zwölf Prozent gekürzt
zuweisen wird. Seit Ende Oktober finden nun weitere Gespräche
statt. Über die Ergebnisse und mögliche Auswirkungen auch
auf die TU Berlin wird TU intern in der folgenden Ausgabe berichten.
tui
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