Mehr Absolventen, weniger Abbrecher
Neues Hochschulzulassungsgesetz soll Studiensituation verbessern
Mit der Novellierung des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes
Berlin im Mai 2005 verfolgt der Gesetzgeber klare Ziele: Absolventenquoten
erhöhen, Studierende in der Regelstudienzeit halten, Abbrecherquoten
senken, das Profil der Hochschule stärken und das Informationsangebot
für Abiturienten zur Hochschul- und Studienwahl verbessern.
Insgesamt soll erreicht werden, dass das Bewerberprofil stärker
zum Anforderungsprofil des Studiengangs passt.
Mit dem Gesetz sind nun hochschuleigene Auswahlverfahren für
zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich geworden,
die spätestens ab dem Sommersemester 2007 vorgesehen sind.
Das betrifft primär die Zulassung für das 1. Fachsemester,
und hier in erster Linie die zu einem ersten berufsqualifizierenden
Abschluss führenden Studiengänge, also Bachelor und Diplom.
Zulassungsfreie Studiengänge und Studiengänge, die zu
einem weiteren Hochschulabschluss führen, etwa Masterstudiengänge,
können auswählen, müssen aber nicht.
Die Auswahl nach dem Hochschulzulassungsgesetz erfolgt innerhalb
einer Quote von bis zu 60 Prozent, der Rest wird zu gleichen Teilen
nach Qualifikation und Wartezeit vergeben. Bei der Auswahl ist ein
Strauß von Kriterienkombinationen möglich: Abiturnote,
gewichtete Einzelnoten, Test, Interview, Berufsausbildung. Die Abiturnote
bleibt jedoch stärkstes Kriterium.
Handhabbare Kriterien müssen nun festgelegt und in ein Verfahren
gebracht werden. Eine Zulassungssatzung muss erlassen werden. Tests
zu entwickeln und einzuführen braucht Zeit. Die Auswahl soll
zudem nicht nur effektiv, sondern auch ökonomisch sein. Das
ist angesichts knapper Kasse und knappen Personals für alle
Beteiligten in den Fakultäten und der Verwaltung schwierig.
Gleichwohl nach Hesiod: "Vor die Tugend haben die Götter
die Anstrengung gesetzt."
Dr. Horst Henrici,
Leiter Referat für Zulassung und Immatrikulation
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