2-3/06
Februar/März 2006
 
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Mehr Absolventen, weniger Abbrecher

Neues Hochschulzulassungsgesetz soll Studiensituation verbessern

Mit der Novellierung des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Berlin im Mai 2005 verfolgt der Gesetzgeber klare Ziele: Absolventenquoten erhöhen, Studierende in der Regelstudienzeit halten, Abbrecherquoten senken, das Profil der Hochschule stärken und das Informationsangebot für Abiturienten zur Hochschul- und Studienwahl verbessern. Insgesamt soll erreicht werden, dass das Bewerberprofil stärker zum Anforderungsprofil des Studiengangs passt.

Mit dem Gesetz sind nun hochschuleigene Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich geworden, die spätestens ab dem Sommersemester 2007 vorgesehen sind. Das betrifft primär die Zulassung für das 1. Fachsemester, und hier in erster Linie die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengänge, also Bachelor und Diplom. Zulassungsfreie Studiengänge und Studiengänge, die zu einem weiteren Hochschulabschluss führen, etwa Masterstudiengänge, können auswählen, müssen aber nicht.

Die Auswahl nach dem Hochschulzulassungsgesetz erfolgt innerhalb einer Quote von bis zu 60 Prozent, der Rest wird zu gleichen Teilen nach Qualifikation und Wartezeit vergeben. Bei der Auswahl ist ein Strauß von Kriterienkombinationen möglich: Abiturnote, gewichtete Einzelnoten, Test, Interview, Berufsausbildung. Die Abiturnote bleibt jedoch stärkstes Kriterium.

Handhabbare Kriterien müssen nun festgelegt und in ein Verfahren gebracht werden. Eine Zulassungssatzung muss erlassen werden. Tests zu entwickeln und einzuführen braucht Zeit. Die Auswahl soll zudem nicht nur effektiv, sondern auch ökonomisch sein. Das ist angesichts knapper Kasse und knappen Personals für alle Beteiligten in den Fakultäten und der Verwaltung schwierig. Gleichwohl nach Hesiod: "Vor die Tugend haben die Götter die Anstrengung gesetzt."

Dr. Horst Henrici,
Leiter Referat für Zulassung und Immatrikulation

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