Mehr Autonomie und Verantwortung
Neue TU-Grundordnung steht - ein Präsidium leitet künftig
die Universität
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Neue Grundordnung, neue Leitungsstrukturen,
neue Wege in die Zukunft für die TU Berlin
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Die Konzilssitzung am 8. Februar dauerte kaum 30 Minuten. Und
doch trafen die Mitglieder an diesem Vormittag eine Entscheidung
mit großer Tragweite. Sie stimmten der neuen Grundordnung
der TU Berlin mit sehr großer Mehrheit abschließend
zu (44 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen). Sie regelt die
Leitungs- und Gremienstrukturen der Universität neu und verschafft
ihr ein modernes und effizientes Hochschulmanagement.
Die Grundordnung mit ihren 62 Paragrafen steht für mehr Autonomie,
vereinfachte und kürzere Entscheidungswege, eine deutliche
Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben sowie eine
höhere individuelle Verantwortung der leitenden Personen.
Künftig wird die Hochschule durch ein Präsidium geleitet.
Ihm gehören der Präsident beziehungsweise die Präsidentin,
die Vizepräsidentinnen oder -präsidenten sowie die Kanzlerin
oder der Kanzler an. Die Präsidentin oder der Präsident
hat die Richtlinienkompetenz und trägt damit die programmatische
Verantwortung. Insgesamt wird das Präsidium durch die Übertragung
von Aufgaben gestärkt, die bisher von anderen Gremien wahrgenommen
wurden. Dafür wird es künftig allerdings auch stärker
zur Verantwortung gezogen. Die Möglichkeit der Abwahl des Präsidenten
oder der Präsidentin ist daher ebenso verankert.
Die Bildung von Kollegialorganen für die Universitätsleitungen
entspricht einem Trend, der auch in Hamburg, Niedersachsen oder
Hessen zu beobachten ist. Erfahrungen belegen, dass gerade Kollegialorgane
bei der gestiegenen Komplexität interner Entscheidungsprozesse
eine effektive und effiziente Lösung darstellen. Neu ist, dass
auch das Kuratorium
- neben dem Akademischen
Senat - Kandidaten für das Präsidentenamt vorschlagen
kann sowie auf Vorschlag des Präsidenten die Kanzlerin oder
den Kanzler wählt. Außerdem verlängert sich für
die künftigen 1. Vizepräsidenten die Amtszeit von zwei
auf vier Jahre. Den Dekanaten in den Fakultäten verleiht die
Grundordnung ebenfalls größere Autonomie, sie sieht aber
auch hier explizit weitere Pflichten vor. Der Dekan oder die Dekanin
kann vom Fakultätsrat abgewählt werden.
Mit der Grundordnung ist auch ein neuer Zuschnitt der Gremien verbunden.
So wird das Konzil
entfallen, der erweiterte Akademische Senat kommt neu hinzu. Seine
Mitglieder wählen den Präsidenten und die Vizepräsidenten.
Künftig wird das Kuratorium aus elf statt 22 Mitgliedern bestehen.
Ihm werden sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
angehören, die in besonderem Maße mit dem Wissenschaftsbereich
vertraut sind. Anstelle von drei wird es in Zukunft nur noch zwei
Ständige Kommissionen geben, die den Akademischen Senat und
das Präsidium unterstützen: eine für "Struktur-,
Entwicklungs- und Forschungsplanung sowie wissenschaftliche Nachwuchsförderung"
und eine für "Lehre und Studium".
Die Grundordnung wird nun dem Wissenschaftssenator zur Genehmigung
vorgelegt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie
in Kraft. Spätestens Ende des Sommersemesters 2006 soll das
neue Kuratorium seine Arbeit aufnehmen. Der Akademische Senat sowie
das Konzil amtieren weiter bis April 2007. Dann werden die beiden
neuen Gremien - Akademischer Senat und erweiterter Akademischer
Senat - gewählt.
tz/stt
www.tu-berlin.de/presse/doku/grundordnung/TU-Grundordnung.pdf
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