2-3/06
Februar/März 2006
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Vor die Wahl gestellt

Hochschultag diskutiert Auswahlverfahren

 
  Angeregte Diskussionen auf dem Podium
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Schon seit Jahren haben die Hochschulen auf mehr Autonomie bei den Zulassungsverfahren gedrängt. Das neue Berliner Hochschulzulassungsgesetz vom Mai 2005 gibt den Hochschulen die Möglichkeit, bis zu 60 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber selbst auszuwählen. Will die TU Berlin dies nutzen, muss sie bis spätestens zum Sommersemester 2007 entsprechend den Vorgaben des Gesetzes Auswahlverfahren für ihre Studiengänge entwickeln. Welche Möglichkeiten und Schwierigkeiten hier zu beachten sind, wurde auf dem vom 1. Vizepräsidenten der TU Berlin, Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, initiierten Hochschultag zum Thema "Hochschulzulassung" am 9. Februar intensiv von Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Universitäten und Schulen diskutiert: zum Beispiel, welche Kriterien am besten geeignet sind, die passendsten Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen, oder wie man den Zeit- und Finanzaufwand minimieren kann. Denn Bewerber selbst auswählen bedeutet zugleich auch mehr Aufwand. Mehr in der Rubrik "Hochschultag".

cho

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