Vor die Wahl gestellt
Hochschultag diskutiert Auswahlverfahren
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Angeregte Diskussionen
auf dem Podium
© TU-Pressestelle |
Schon seit Jahren haben die Hochschulen auf mehr Autonomie bei
den Zulassungsverfahren gedrängt. Das neue Berliner Hochschulzulassungsgesetz
vom Mai 2005 gibt den Hochschulen die Möglichkeit, bis zu 60
Prozent der Bewerberinnen und Bewerber selbst auszuwählen.
Will die TU Berlin dies nutzen, muss sie bis spätestens zum
Sommersemester 2007 entsprechend den Vorgaben des Gesetzes Auswahlverfahren
für ihre Studiengänge entwickeln. Welche Möglichkeiten
und Schwierigkeiten hier zu beachten sind, wurde auf dem vom 1.
Vizepräsidenten der TU Berlin, Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach,
initiierten Hochschultag zum Thema "Hochschulzulassung"
am 9. Februar intensiv von Vertreterinnen und Vertretern von Politik,
Universitäten und Schulen diskutiert: zum Beispiel, welche
Kriterien am besten geeignet sind, die passendsten Bewerberinnen
und Bewerber zu gewinnen, oder wie man den Zeit- und Finanzaufwand
minimieren kann. Denn Bewerber selbst auswählen bedeutet zugleich
auch mehr Aufwand. Mehr in der Rubrik "Hochschultag".
cho
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