Rückmeldefrist bis 5. März verlängert
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2007 wird auf
Beschluss des Akademischen Senats der TU Berlin um zwei Wochen verlängert,
nämlich bis zum 5. März 2007. Hintergrund ist eine Senkung
des Beitrags zur Studierendenschaft, die der Präsident am 10.
Januar 2007 auf 5,81 Euro festgesetzt hat. Diese Festsetzung war
Voraussetzung für den Versand der Rückmeldeunterlagen,
der laut "Ordnung der Technischen Universität Berlin über
Rechte und Pflichten der Studentinnen und Studenten" (OTU)
sechs Wochen vor Ablauf der Vorlesungszeit des Vorsemesters stattfinden
soll. Die Festsetzung war notwendig geworden, da die vom Studierendenparlament
am 28. November 2006 beschlossene Beitragsordnung der Studierendenschaft
der TU Berlin für das Haushaltsjahr 2007/2008 nicht genehmigt
werden konnte. Der darin geplante Beitrag von 3,96 Euro war nicht
ausreichend, um die Ausgaben zu decken.
tui
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