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Januar 2007
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Gut zu wissen

Auch Briefwahl möglich

/tui/ Wählerinnen und Wähler, die zwischen dem 29. und 31. Januar nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, haben die Möglichkeit, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Der Wahlbrief für die Fakultätsratswahlen sowie für die Wahlen zu den zentralen Gremien und zu den Frauenbeiräten muss bis spätestens 31. Januar, 16.15 Uhr, vorliegen. Der Antrag auf Briefwahl kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

www.tu-berlin.de/presse/wahlen/2007

 

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