Gut zu wissen
Auch Briefwahl möglich
/tui/ Wählerinnen und Wähler, die zwischen dem 29. und 31. Januar nicht an
der Urnenwahl teilnehmen können, haben die Möglichkeit, per Briefwahl ihre
Stimme abzugeben. Der Wahlbrief für die Fakultätsratswahlen sowie für die Wahlen
zu den zentralen Gremien und zu den Frauenbeiräten muss bis spätestens 31.
Januar, 16.15 Uhr, vorliegen. Der Antrag auf Briefwahl kann aus dem Internet heruntergeladen
werden.
www.tu-berlin.de/presse/wahlen/2007
|
|