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Januar 2007
TU intern
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In Eigenverantwortung

Mit der Personalkostenbudgetierung bekommen die Fakultäten große Handlungsspielräume

Der 1. Januar 2007 war ein wichtiges Datum für die TU Berlin und ihre Fakultäten, da er den Stichtag für die Einführung der sogenannten Personalkostenbudgetierung markierte. Nachdem vor einigen Jahren die Bewirtschaftung der Sachkosten bereits in die Hände der Fakultäten gelegt worden war, komplettiert dieser zweite Schritt das Instrument der Budgetierung.

Indem die Fakultäten nun in Eigenverantwortung auch die Gelder für das Personal planen und verteilen können, eröffnet sich für sie ein neuer, großer Handlungsspielraum. Sie verfügen jetzt über die notwendigen Instrumente, neben der Planung für Forschung und Lehre auch die eigene Ressourcenbewirtschaftung vorzunehmen. Flankierend zur neuen Grundordnung, die im Dezember 2006 in Kraft trat, wird damit ein wichtiger Part der Detailsteuerung von der Universitätsleitung hin zu den Fakultäten verlagert. "Mit der Budgetierung reichen wir den Autonomiegedanken hochschulintern an die Fakultäten weiter", umreißt TU-Kanzlerin Dr. Ulrike Gutheil den Grundgedanken hinter diesem Reformschritt. "Wir wollen die Eigenverantwortung der dezentralen Strukturen nutzen, um vor Ort die Mittel effizienter und flexibler einzusetzen."

Grundlage für die Personalsumme pro Fakultät ist die universitäre Struktur- und Ausstattungsplanung, die in den letzten Jahren stattfand. Ausgangspunkt für die genaue Berechnung der im Jahr 2007 zur Verfügung stehenden Mittel ist das Kalenderjahr 2005. "Hierbei haben wir die Ist-Ausgaben für das Personal und einen Durchschnittssatz für nicht-besetzte Stellen herangezogen. Damit bekommt die Fakultät einen realistischen Rahmen für ihr Agieren", erklärt der kommissarische Leiter der Abteilung "Controlling, Finanzen, Forschung", Georg Borchert. Die jährliche Berechnung erlaube es auch, ältere Menschen mit hohem Einkommen einzustellen. Die Summe dafür werde im dann folgenden Budget berücksichtigt. Auch die Frage nach der Ausstattung einer Professur liegt nun in den Händen der Fakultät. Außerdem kann sie Sachmittel in Personalmittel umwandeln oder umgekehrt vorgehen. Schreibt die Fakultät am Jahresende ein Plus, können diese Gelder in eine finanzielle Reserve für strategische Vorhaben der Fakultät fließen. Wird die Personalsumme jedoch überschritten, so müssen Sachmittel oder Rücklagen angegriffen werden.

Trotz der starken Dezentralisierung verbleiben einige Entscheidungen auf zentraler Ebene. So müssen die Fakultäten nicht einzeln die Kosten für den Personalüberhang tragen, da er auch künftig zentral finanziert wird. Sie sind jedoch aufgerufen, bei Stellenneubesetzungen auf Überhangspersonal zurückzugreifen. Die Einrichtung von unbefristeten Stellen bedarf auch weiterhin der zentralen Zustimmung, ebenso bleibt die Stellenbewertung eine zentrale Aufgabe.

Die detaillierten Regelungen wurden von einer TU-Arbeitsgruppe unter Leitung der Kanzlerin und mit externer Moderation erarbeitet. Ebenso waren die Verwaltungsleiter der Fakultäten II und IV, der Personalrat sowie die Abteilungen "Personalwesen" und "Controlling, Finanzen, Forschung" in den Prozess involviert. In der Übergangsphase werden jetzt weitere Bestimmungen von Berichtspflichten oder des Controllings erarbeitet. Spätestens nach drei Jahren wird das Instrument erstmals evaluiert.

Stefanie Terp

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