In Eigenverantwortung
Mit der Personalkostenbudgetierung bekommen die Fakultäten
große Handlungsspielräume
Der 1. Januar 2007 war ein wichtiges Datum für die TU Berlin
und ihre Fakultäten, da er den Stichtag für die Einführung
der sogenannten Personalkostenbudgetierung markierte. Nachdem vor
einigen Jahren die Bewirtschaftung der Sachkosten bereits in die
Hände der Fakultäten gelegt worden war, komplettiert dieser
zweite Schritt das Instrument der Budgetierung.
Indem die Fakultäten nun in Eigenverantwortung auch die Gelder
für das Personal planen und verteilen können, eröffnet
sich für sie ein neuer, großer Handlungsspielraum. Sie
verfügen jetzt über die notwendigen Instrumente, neben
der Planung für Forschung und Lehre auch die eigene Ressourcenbewirtschaftung
vorzunehmen. Flankierend zur neuen Grundordnung, die im Dezember
2006 in Kraft trat, wird damit ein wichtiger Part der Detailsteuerung
von der Universitätsleitung hin zu den Fakultäten verlagert.
"Mit der Budgetierung reichen wir den Autonomiegedanken hochschulintern
an die Fakultäten weiter", umreißt TU-Kanzlerin
Dr. Ulrike Gutheil den Grundgedanken hinter diesem Reformschritt.
"Wir wollen die Eigenverantwortung der dezentralen Strukturen
nutzen, um vor Ort die Mittel effizienter und flexibler einzusetzen."
Grundlage für die Personalsumme pro Fakultät ist die
universitäre Struktur- und Ausstattungsplanung, die in den
letzten Jahren stattfand. Ausgangspunkt für die genaue Berechnung
der im Jahr 2007 zur Verfügung stehenden Mittel ist das Kalenderjahr
2005. "Hierbei haben wir die Ist-Ausgaben für das Personal
und einen Durchschnittssatz für nicht-besetzte Stellen herangezogen.
Damit bekommt die Fakultät einen realistischen Rahmen für
ihr Agieren", erklärt der kommissarische Leiter der Abteilung
"Controlling, Finanzen, Forschung", Georg Borchert. Die
jährliche Berechnung erlaube es auch, ältere Menschen
mit hohem Einkommen einzustellen. Die Summe dafür werde im
dann folgenden Budget berücksichtigt. Auch die Frage nach der
Ausstattung einer Professur liegt nun in den Händen der Fakultät.
Außerdem kann sie Sachmittel in Personalmittel umwandeln oder
umgekehrt vorgehen. Schreibt die Fakultät am Jahresende ein
Plus, können diese Gelder in eine finanzielle Reserve für
strategische Vorhaben der Fakultät fließen. Wird die
Personalsumme jedoch überschritten, so müssen Sachmittel
oder Rücklagen angegriffen werden.
Trotz der starken Dezentralisierung verbleiben einige Entscheidungen
auf zentraler Ebene. So müssen die Fakultäten nicht einzeln
die Kosten für den Personalüberhang tragen, da er auch
künftig zentral finanziert wird. Sie sind jedoch aufgerufen,
bei Stellenneubesetzungen auf Überhangspersonal zurückzugreifen.
Die Einrichtung von unbefristeten Stellen bedarf auch weiterhin
der zentralen Zustimmung, ebenso bleibt die Stellenbewertung eine
zentrale Aufgabe.
Die detaillierten Regelungen wurden von einer TU-Arbeitsgruppe
unter Leitung der Kanzlerin und mit externer Moderation erarbeitet.
Ebenso waren die Verwaltungsleiter der Fakultäten II und IV,
der Personalrat sowie die Abteilungen "Personalwesen"
und "Controlling, Finanzen, Forschung" in den Prozess
involviert. In der Übergangsphase werden jetzt weitere Bestimmungen
von Berichtspflichten oder des Controllings erarbeitet. Spätestens
nach drei Jahren wird das Instrument erstmals evaluiert.
Stefanie Terp
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