Gut zu wissen
Kuratorium im Wartestand
Auf den ersten Blick mag sich mancher wundern. Die Wahlberechtigten der TU Berlin sollen mit dem "alten"
Kuratorium ein Gremium wählen, das zunächst gar nicht aktiv sein soll, sondern dessen Aufgaben im Rahmen der dreijährigen Erprobungsphase der neuen TU-Grundordnung ruhen. Eine sehr wichtige Entscheidung bleibt diesem Gremium jedoch vorbehalten: die Entscheidung über die Fortführung der Erprobungsphase.
Im Februar 2006 hatte die TU Berlin eine neue Grundordnung verabschiedet. Sie stützt sich auf die Erprobungsklausel im Berliner Hochschulgesetz. Mit der Grundordnung ist eine neue Gremien- und Leitungsstruktur verbunden. Das
Konzil entfällt, dafür kommt der erweiterte Akademische Senat zusätzlich zum
Akademischen Senat (AS) hinzu. Der erweiterte AS wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Die Wahl zum AS entscheidet sowohl über die Zusammensetzung des AS als auch über die des erweiterten AS. Entsprechend der Reihenfolge der Liste, wie sie sich durch den Wahlausgang ergibt, werden zunächst die 25 Sitze im AS besetzt. Diese dreizehn Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer sowie je vier akademischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Studierende und sonstigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gehören sowohl dem AS als auch dem erweiterten AS an. Danach werden entsprechend der Reihenfolge die übrigen 36 Sitze im erweiterten AS besetzt: 18 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer und je sechs akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Studierende sowie sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Dem neuen, bereits gewählten, elfköpfigen Kuratorium gehören sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie der Berliner Wissenschaftssenator und je ein Vertreter oder eine Vertreterin der vier Statusgruppen der Universität an. Mit dem ersten Zusammentreffen des neuen Kuratoriums im Dezember hat die Erprobungsphase begonnen. Das "alte", nun zur Wahl stehende, 22-köpfige Kuratorium entscheidet nach den drei Jahren auf Grundlage einer Evaluierung von externen Gutachtern über die Fortsetzung der Erprobungsphase. Spricht sich das "alte" Kuratorium für den Abbruch aus, tritt die alte Grundordnung wieder in Kraft.
tui
www.tu-berlin.de/uebertu/grundordnung.pdf
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