Meldungen
Universitätsarchiv geöffnet
/tui/ Nach rund zweieinhalbjähriger Schließungszeit
konnte das ehemalige Hochschularchiv, das jetzt "Universitätsarchiv"
heißt, seine neuen Räume im Ostflügel des Hauptgebäudes
der TU Berlin beziehen. Seit Anfang Dezember ist es nach vorheriger
Anmeldung wieder für die Benutzung zugänglich. Gesammelt,
aufbewahrt und für die Benutzung erschlossen werden Akten der
Zentralen Universitätsverwaltung, wissenschaftliche Nachlässe
von ehemaligen Hochschulangehörigen, Bestände zur Geschichte
der Universität, biografische Materialien über Angehörige
des Lehrkörpers, Schriften von Hochschullehrern und Einrichtungen
der TU Berlin, Vorschriftensammlungen, Protokolle der Gremien, Wahlmaterialien
seit 1968 und Bildmaterial über Personen, Veranstaltungen,
Räume und Gebäude der Universität.
Tel.: 314-7 85 68/69/70
hochschularchiv@ub.tu-berlin.de
Flexible Arbeitszeiten jetzt unbefristet
/tui/ Nach Ablauf des vereinbarten Probelaufs im Jahr 2006 trat
die Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV-Flexi)
der TU Berlin, wie mit dem TU-Personalrat vereinbart, am 1. Januar
2007 für einen unbefristeten Zeitraum in Kraft. Nähere
Informationen bei der Personalabteilung oder im Internet.
www.personalabteilung.tu-berlin.de
Umweltbericht 2006 erschienen
/tui/ "Nachhaltig lehren und forschen" ist der Titel
auch des vierten Umweltberichtes der TU Berlin. Er umfasst die Daten
und Aktivitäten des Jahres 2005 bis Oktober 2006. Angaben aus
den vorigen Berichten, die weiter gelten, werden nicht wieder aufgeführt.
Die Berichte sind erhältlich in der Abteilung Sicherheitstechnische
Dienste und Umweltschutz sowie im Internet einsehbar.
www.tu-berlin.de/zuv/sdu/UWS/Umweltbericht.htm
Personalversammlung für Personalüberhang
/tui/ Der Personalrat
der TU Berlin lädt die von ihm vertretenen Beschäftigten,
die sich im sogenannten Personalüberhang befinden, zu einer
Personalversammlung am 31. Januar 2007 von 9 bis 12 Uhr in das TU-Hauptgebäude,
Raum H 107, ein. Zur Teilnahme an dieser Versammlung gewährt
die Universität den betroffenen Beschäftigten Dienstbefreiung
in dem erforderlichen Umfang, es sei denn, dem stehen zwingende
dienstliche Belange entgegen.
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