1/07
Januar 2007
TU intern
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Universitätsarchiv geöffnet

/tui/ Nach rund zweieinhalbjähriger Schließungszeit konnte das ehemalige Hochschularchiv, das jetzt "Universitätsarchiv" heißt, seine neuen Räume im Ostflügel des Hauptgebäudes der TU Berlin beziehen. Seit Anfang Dezember ist es nach vorheriger Anmeldung wieder für die Benutzung zugänglich. Gesammelt, aufbewahrt und für die Benutzung erschlossen werden Akten der Zentralen Universitätsverwaltung, wissenschaftliche Nachlässe von ehemaligen Hochschulangehörigen, Bestände zur Geschichte der Universität, biografische Materialien über Angehörige des Lehrkörpers, Schriften von Hochschullehrern und Einrichtungen der TU Berlin, Vorschriftensammlungen, Protokolle der Gremien, Wahlmaterialien seit 1968 und Bildmaterial über Personen, Veranstaltungen, Räume und Gebäude der Universität.
Tel.: 314-7 85 68/69/70
hochschularchiv@ub.tu-berlin.de

Flexible Arbeitszeiten jetzt unbefristet

/tui/ Nach Ablauf des vereinbarten Probelaufs im Jahr 2006 trat die Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV-Flexi) der TU Berlin, wie mit dem TU-Personalrat vereinbart, am 1. Januar 2007 für einen unbefristeten Zeitraum in Kraft. Nähere Informationen bei der Personalabteilung oder im Internet.
www.personalabteilung.tu-berlin.de

Umweltbericht 2006 erschienen

/tui/ "Nachhaltig lehren und forschen" ist der Titel auch des vierten Umweltberichtes der TU Berlin. Er umfasst die Daten und Aktivitäten des Jahres 2005 bis Oktober 2006. Angaben aus den vorigen Berichten, die weiter gelten, werden nicht wieder aufgeführt. Die Berichte sind erhältlich in der Abteilung Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz sowie im Internet einsehbar.
www.tu-berlin.de/zuv/sdu/UWS/Umweltbericht.htm

Personalversammlung für Personalüberhang

/tui/ Der Personalrat der TU Berlin lädt die von ihm vertretenen Beschäftigten, die sich im sogenannten Personalüberhang befinden, zu einer Personalversammlung am 31. Januar 2007 von 9 bis 12 Uhr in das TU-Hauptgebäude, Raum H 107, ein. Zur Teilnahme an dieser Versammlung gewährt die Universität den betroffenen Beschäftigten Dienstbefreiung in dem erforderlichen Umfang, es sei denn, dem stehen zwingende dienstliche Belange entgegen.

 

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