Auch an der TU "Zwangsberatung"

(rk) Jetzt müssen auch die TU-Bummler zur Beratung! Erstmals zur Rückmeldung zum Wintersemester 1995/ 96, also im Mai/Juni, werden Studierenden der TU Berlin aufgefordert werden, sich einer Beratung zu stellen, wenn sie bestimmte Regelstudienzeiten überschritten haben. Eigentlich wollte die TU Berlin dies vermeiden, wurde aber durch die gesetzlichen Bestimmungen jetzt zu dieser Maßnahme gezwungen.

Allerdings will die TU Berlin sich hierbei streng an den Gesetzestext halten. Dies heißt, wer im Grundstudium die Regelzeit um zwei Semester überschreitet, muß an einem ersten Beratungsgespräch teilnehmen. Bei einer weiteren Überschreitung um wiederum zwei Semester folgt ein zweites Beratungsgespräch. Die Teilnahme an diesen Beratungen ist zwingend, eine Verweigerung zieht die Exmatrikulation nach sich.

Dies gilt auch für die Beratung nach einem Überschreiten der Regelstudienzeit im Hauptstudium um zwei Semester. Wurden alle diese Beratungen brav absolviert, folgen dann keine weiteren Konsequenzen. Das Studium kann ohne Zwang weitergeführt werden. Und, wer bereits jetzt mehr als zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus ist, muß überhaupt nicht zu einer Beratung.