Wie man seine Stimme am besten abgibt

Vom 12. bis 16. Juni wählen die TU-Studierenden ihr Parlament - Einige jedenfalls


In der Woche vom 12. bis 16. Juni werden an der TU Berlin die diesjährigen Wahlen zum Studentinnen- und Studentenparlament abgehalten. Rund 38.500 Studierende sind dann aufgerufen, ihre Stimme an einem der acht Wahllokale auf dem Campus abzugeben. Traditionell ist die Wahlbeteiligung eher gering: in den letzten sechs Jahren schwankte sie zwischen 17,2 % (1993) und 24,3 % (1990). Grund für die Zurückhaltung sind häufig Desinteresse und Unwissenheit in grundsätzlichen Fragen. Worum geht es bei den StuPa-Wahlen eigentlich? Und wie wähle ich am besten - Urnenwahl, Briefwahl per Antrag oder Briefwahl im Wahllokal? Antworten auf diese Fragen gibt der Wahlvorstand in seinem Beitrag:

Jede Studentin und jeder Student der TU Berlin ist nach ihrer bzw. seiner Immatrikulation automatisch in der Verfaßten Studierendenschaft organisiert. Viele nehmen dies bis zum Ende ihres Studiums kaum wahr, allenfalls wundern sie sich irgendwann darüber, daß für die Rückmeldung die Zahlung eines bestimmten Betrages - momentan 12 DM - an die Studierendenschaft notwendig ist. Dabei ist gerade in Zeiten verstärkten sozialen Drucks gegen die Studierenden eine starke, von einer breiten Mehrheit getragene Vertretung studentischer Interessen nicht nur gegenüber der Hochschule, sondern auch gegenüber der gegenwärtigen Politik und öffentlichen Meinung extrem wichtig und in ihrer Wirksamkeit nicht zu unterschätzen. Dies läßt sich allerdings nur durch rege Beteiligung der Studierenden am System der studentischen Selbstverwaltung erreichen.

Über die anstehende Wahl haben die Studierenden relativ gute Mitwirkungsmöglichkeiten, denn der Allgemeine Studierendenausschuß - kurz AStA -, der die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft führt und diese nach innen und außen in allen Belangen vertritt, wird vom Studentinnen- und Studentenparlament - kurz StuPa - jährlich neu gewählt.

Was macht das StuPa?

Die Funktion des StuPa erschöpft sich jedoch nicht allein in der Wahl des AStA. Die für die tägliche Arbeit des AStA äußerst wichtigen Finanzen - also die oben schon angesprochenen Studierendenschaftsbeiträge - unterliegen der Kontrolle des StuPa, so daß die satzungsgerechte Verwendung dieses Geldes sichergestellt ist. Neben dem formalen Alltagsgeschäft widmet sich das StuPa selbstverständlich auch hochschul- und tagespolitischen Themen und Fragestellungen.

Die Legitimation des StuPa - und damit auch des AStA - hängt unter anderem direkt mit der Wahlbeteiligung zusammen. Daher haben wir uns einiges einfallen lassen, um allen Wählerinnen und Wählern den Gang zur Urne so einfach wie möglich zu machen. Auf die folgenden drei Arten kann die Stimmabgabe erfolgen:

1. Die Briefwahl auf Antrag

Wem es in der Wahlwoche vom 12. bis 16. Juni unmöglich ist, für fünf Minuten in einem Wahllokal vorbeizuschauen, kann mit dem mit der Wahlbenachrichtigung versandten Antrag die Briefwahl beantragen. Einfach abschneiden, unterschreiben und uns dann frankiert per Bundespost oder besser noch kostenfrei mit der Hauspost zukommen lassen. Wir senden dann die Briefwahlunterlagen direkt ins Haus. Diese Variante aber bitte nur dann wählen, wenn es unbedingt erforderlich ist, denn die Bearbeitung macht viel Mühe und kostet Geld.

2. Die Briefwahl im Wahllokal

Die Briefwahl im Wahllokal ist im Prinzip die bequemste Möglichkeit. Während der Wahlwoche ist die Briefwahl nämlich in jedem Wahllokal möglich. Voraussetzung ist allerdings die Vorlage des Wahlscheins. Den Wahlschein also zur Wahl mitbringen! In Ausnahmefällen ist auch die Aussstellung eines Wahlscheins im Wahllokal möglich, dies hängt jedoch von der Belastung der Wahlhelferinnen und -helfer ab und sollte daher die Ausnahme bleiben.

3. Urnenwahl

Auch ohne den Wahlschein kann selbstverständlich gewählt werden, allerdings nur in dem Wahllokal des Fachbereichs, für den die Wählerin bzw. der Wähler die Wahloption besitzt. Denn nur dort liegt der entsprechende Teil des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses aus. Dazu werden der gültige Studierendenausweis und ein mit Lichtbild versehenes Dokument, beispielsweise der Personalausweis benötigt.

Der Wahlvorstand des Studentinnen- und Studentenparlaments


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