Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Sparpaket
Mit den Stimmen von CDU und SPD hat
das Abgeordnetenhaus am 28. März den
Nachtragshaushalt und das umstrittene
Haushaltsstrukturgesetz beschlossen. Für
die Berliner Universitäten bedeutet das
nichts Gutes. Das Haushaltsstrukturge-
setz legt die Eckdaten zur Konsolidierung
der Finanzen bis 1999 fest. Es schreibt un-
ter anderem vor, daß die TU Berlin ab
1997 11,23 Millionen DM durch die Ein-
stellung von Studiengängen einsparen
soll. Der Nachtragshaushalt für 1996 sieht
für die TU Berlin für dieses Jahr Kürzun-
gen in Höhe von mehr als 30 Millionen
Mark vor.
Einsparungen im Universitätsbereich sieht das Haushaltsstrukturgesetz insbesondere durch den Abbau von sogenannten Mehrfachangeboten an Studiengängen vor. Beschlossen hat das Abgeordnetenhaus die Aufhebung der Teilstudiengänge Anglistik, Romanistische Literaturwissenschaft und Romanistische Linguistik mit dem Abschluß Magister sowie die Aufhebung des Teilstudienganges Englisch für das Lehramt am Fachbereich Kommunikations- und Geschichtswissenschaften. Die Einstellung dieser Studiengänge hat die Streichung von 11 Professuren zur Folge. Weiterhin ist die TU Berlin aufgefordert, unverzüglich Alternativvorschläge für die Studiengänge Magister Geographie, für die Lehramtsteilstudiengänge Biologie, Erdkunde, Physik, Chemie und Grundschulpädagogik sowie für das Studienfach Sozialpädagogik zu benennen. "Diese Einsparvorschläge", so heißt es im Gesetz, sind "durch präzise Beschreibungen des Stellenabbaus zu untersetzen. Die Stellenreduzierung muß dem Sparbeitrag in Höhe von 11,23 Millionen Mark" entsprechen (abzüglich der Einsparungen, die die oben benannten Studiengänge erbringen, Laufzeit bis 1999 - Anm. d. Redaktion).
Ebenfalls im Haushaltsstrukturgesetz festgeschrieben ist, daß die Studierenden ab dem Wintersemester 1996/97 bei der Immatrikulation und bei der Rückmeldung Gebühren in Höhe von 100 Mark pro Semester zu zahlen haben. Diese Gebühr haben die Immatrikulationsämter der einzelnen Hochschulen einzunehmen. Pikanterweise ist ihnen der errechnete Betrag schon für das Haushaltsjahr 1996 vorsorglich abgezogen worden. Für die TU Berlin macht das immerhin eine weitere Absenkung ihres 1996er Etats von 3,5 Millionen Mark aus.
EINGRIFF IN DIE HOCHSCHUL-AUTONOMIE
Das Haushaltsstrukturgesetz enthält aber auch eine Bestimmung, die dem Staat Eingriffsrechte in die Autonomie der Hochschulen erteilt. Beschlossen wurde die Bildung einer "Gemeinsamen Finanzkommission". Sie hat die Befugnis, "über die Veränderung oder Aufhebung von Fachbereichen, Zentralinstituten, wissenschaftlichen oder künstlerischen Einrichtungen oder Studiengängen Entscheidungen vorzubereiten. Der Senat von Berlin entscheidet auf Vorschlag der gemeinsamen Finanzkommission". Mitglied in dieser Kommission sollen sechs Mitglieder des Berliner Senats sein, jeweils drei Mitglieder aus FU, TU Berlin und Humboldt-Universität sowie drei Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die Befugnisse, die diese Kommission erhalten hat, greift in das den Akademischen Senaten der Universitäten im Berliner Hochschulgesetz zugestandenen Recht ein, über die Einrichtung und Einstellung von Studiengängen selbst zu entscheiden.
Über das Haushaltsstrukturgesetz hinaus sind die Berliner Universitäten zusätzlich zu den bekannten Einsparauflagen aus vergangenen Jahren von den Festlegungen des Nachtragshaushaltes 1996 betroffen. So soll die TU Berlin, im Rahmen der oben genannten Kürzungen in Höhe von etwa 30 Millionen DM 1,8 Millionen Mark bei den studentischen Hilfskräften einsparen. Das bedeutet, daß 1996 zwar Verträge verlängert werden können, neue Verträge jedoch nur in einem verringerten Umfang, zum 1. April ca. 75 Prozent, abgeschlossen werden können.
EINSTELLUNGSSTOPP
Die weiteren Kürzungen, die hier im einzelnen nicht aufgeführt werden können, zwingen die TU Berlin - neben drastischen Absenkungen im Sachausgabenbereich - zu einem Einstellungsstopp in allen Stellenkategorien. Dies hat besondere Auswirkungen bei den befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen für 1996. TU-Präsident, Dieter Schumann, kommentierte diese Maßnahme gegenüber Pressevertretern als einen Schritt, der "einer Lähmung gleichkommt", denn "pro Jahr werden dann zwanzig Prozent der WiMi-Stellen nicht wiederbesetzt. So wird die Universität ruiniert". Über diese Sparauflagen hinaus ist eine Verbesserung der Situation für 1997 nicht erkennbar. Eher ist mit weiteren Einschränkungen und Risiken, wie die Übernahme der Auswirkungen von Tarifsteigerungen, zu rechnen, so daß der Stellenstopp im kommenden Jahr anhalten dürfte.