Seit den Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und CDU ist es klar: Das Sparen an den Berliner Hochschulen ist noch lange nicht zu Ende. An der TU Berlin sind seit der Umsetzung des Landeshochschulstrukturplans von 1993 und mehreren pauschalen Minderausgaben bisher 437 Stellen weggefallen, rund 73 Millionen DM wurden eingespart. Schwierig ist das Streichen nicht nur, weil es wehtut, sondern weil viele Ausgabenposten nicht von heute auf morgen zu kürzen sind.
Als "klassischer Einsparbereich" werden deshalb immer wieder die Investitionen für Gebäude und deren Unterhaltung ins Gespräch gebracht. So ist der Bereich Bauunterhaltung an der TU Berlin in diesem Jahr mit Kürzungen von rund 30 % betroffen, das entspricht etwa 9,5 Millionen DM.
Das ist richtig so - denkt manch einer - schließlich kann man hier ohne große Schwierigkeiten "strecken": Eine Baumaßnahme oder -sanierung läßt sich verschieben, oder sie wird in kleineren Schritten vorangetreiben, wenn sie schon begonnen wurde. Aber kann man so wirklich Geld sparen, oder wird längerfristig gesehen auch dieses Sparen teurer? TU intern fragte Günter Ecker, den Leiter der TU-Bauabteilung.
Günter Ecker
FU-Präsident Gerlach kündigte kürzlich an, bei den aktuellen Einsparungen könne die Bauerhaltung an seiner Universität kaum fortgesetzt werden. Wie sieht es an der TU Berlin aus: Welche Auswirkungen hier haben die Einsparungen?
Insbesondere bei Gebäuden, die in den 80'er Jahren gebaut wurden - das Nordgelände - können jetzt zwingend notwendige Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden. Die Mittel reichen unter Ansatz eines spartanischen Maßstabes vielleicht aus, um den laufenden technischen Betrieb aufrecht zu erhalten. Bauliche Maßnahmen oder gar Bauvorhaben, die sich aus funktionalen oder strukturbedingte Notwendigkeiten ergeben, können nicht mehr finanziert werden. Der gesamte Bereich von Energieeinsparmaßnahmen, ist vorerst nicht mehr finanzierbar. Auch die Installierungen von Verkabelungen und deren baulichen Auswirkungen sind 1996 in Frage gestellt.
Kann man in diesem Bereich der TU Berlin noch sparen, etwa durch die "Streckung" von Bau- und Bauerhaltungsmaßnahmen?
Nein, denn das Strecken von Baumaßnahmen ist eine sehr unwirtschaftliche Maßnahme. Geld sparen kann man bei der Durchführung von Bauvorhaben mit einer kurzen Planungszeit und einer komprimierten Durchführungszeit, da die beauftragten Unternehmen gezwungen werden, ihre Leistungen zu Festpreisen zu erbringen. Das Strecken einer Maßnahme ist der Einstieg zur Kostensteigerung durch Mehrforderungen von Unternehmen bei laufenden Baumaßnahmen. Das Verschieben von Baumaßnahmen in ihrer Gesamtheit - d.h. Beginn und Fertigstellung auf spätere Jahre - hat gerade beim Telefunkenhochhaus zu sehr erheblichen Kostensteigerungen geführt, die jetzt den TU-Haushalt zusätzlich belasten.
Wie soll die TU Berlin bei immer neuen Einsparungen mit ihren Gebäuden und Projekten weitermachen: Einstellen, strecken oder zügig vorantreiben?
Die Technische Universität hat da gar keine Wahl. Die begonnenen Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel so schnell wie möglich zu Ende geführt. Dies stellt keine Veränderung gegenüber Zeiten dar, in denen wir über mehr Finanzmittel verfügten. Im Bauunterhaltungsbereich können nur Maßnahmen durchgeführt werden, die zwingend zur Aufrechterhaltung des Betriebes unabweisbar sind. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, kann es dazu kommen, daß bei substanziellen Mängeln bei technischen Einrichtungen eine zeitweilige Außerbetriebnahme oder Stillegung von Anlagen hingenommen werden muß.
/tui/ Bauunterhaltung an der TU Berlin ist die Wartung von Gebäuden, die sich im Besitz der Technischen Universität befinden. Hierbei unterscheidet sich der Bereich "bauliche Unterhaltung" und die Unterhaltung von technischen Einrichtungen, die im baulichen Zusammenhang zu sehen sind, erheblich.
Die Technische Universität hat in den vergangenen Jahren, als sie noch nicht für die Bauunterhaltung zuständig war, erfahren müssen, welche Maßnahmen notwendig werden, um Gebäude wieder in einem nutzungsfähigen Zustand zu versetzen, wenn dafür nichts getan wurde. Insbesondere im Bereich der Fassadensanierungen vieler Gebäude, sind zur Sicherstellung von bauphysikalischen und baulichen Mängeln Sonderprogramme notwendig gewesen. Mit hohem finanziellen Aufwand wurden vernachlässigte Bauunterhaltungsaufgaben, sozusagen Sünden der Vergangenheit, wieder gut gemacht.
Bei der Unterhaltung von technischen Einrichtungen ist die TU Berlin verpflichtet, unter Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften (Sicherheit, Arbeitsschutz, technische Überwachung durch Dritte) unabweisbar diese Aufgaben durchzuführen. Sollten für diese Aufgaben Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen, sind diese technischen Einrichtungen, z.B. Be- und Entlüftungsanlagen, Aufzuganlagen u.s.w., außer Betrieb zu nehmen.