Das Allerletzte
Koalitionsvereinbarungen von CDU und SPD und ihre Konsequenzen für Wissenschaft und Forschung in Berlin
/tz/ Seit einigen Tagen liegt in gedruckter
Form die Koalitionsvereinbarung zwi-
schen der CDU und der SPD vor. Das, was
in den Passagen über Wissenschaft und
Forschung in dem Papier enthalten ist
und zwischen den Koalitionspartnern
ausgehandelt wurde, hat in den Univer-
sitäten und Hochschulen für Aufregung
gesorgt. Dramatische Auswirkungen, so
TU-Präsident Schumann, werden die Pla-
nungen, sofern sie Wirklichkeit werden
sollten, für die TU Berlin haben, da sie
völlig quer zur bisherigen Entwicklungs-
planung der TU Berlin liegen. Im Zusam-
menhang mit der Auflösung der pauscha-
len Minderausgabe im vergangenen Jahr
war der Erhalt der Lehrerbildung an der
TU Berlin noch positiv entschieden wor-
den, nun ist der Erhalt in Frage gestellt.
Davon betroffene Fachbereiche haben
schon reagiert. Ob CDU und SPD zur Revi-
sion der Pläne bereit sind, ist offen.
Damit sich aber jede/r ein eigenes Bild
über die Pläne machen kann, nachfolgend
wichtige Teile im Originalton aus dem
Papier:
"(...) Die personalbezogene Studienplatzzahl für das Land Berlin wird auf 100 000 Studienplätze festgelegt. Hieraus ergibt sich die erforderliche Personalausstattung sowie der Flächenbedarf.
HAUSHALT
Durch den Hochschulstrukturplan 1993 sowie mehrere pauschale Minderausgaben, die bis zum Jahr 2003 greifen, wurden die Haushalte der Hochschulen in den letzten Jahren bereits erheblich gekürzt. Die Leistungsfähigkeit der Berliner Hochschulen wird erhalten bleiben. Einsparungen sollen in Verbindung mit strukturellen, profilgebundenen Maßnahmen erfolgen. Mehrfachangebote sind im Rahmen eines Haushaltsstrukturgesetzes abzubauen. Dazu gehören u. a.:
Die Hochschulen haben im Gesetzgebungsverfahren Gelegenheit, alternativ abzubauende Studiengänge zu nennen. (...)
HAUSHALTS- UND VERWALTUNGSREFORM
Angesichts knapper Kassen stehen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verstärkt in der Pflicht, über ihre Tätigkeit und die leistungs- und belastungsgerechte Verteilung der ihnen anvertrauten Steuergelder Rechenschaft abzulegen. Voraussetzung für eine stärkere Qualitätskontrolle ist die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Stärkung der Leitungsebenen und der Verpflichtung zur Evaluation.
Wirtschaftsführung und Gestaltungsmöglichkeiten der Hochschulen sollen u.a. durch Begrenzung auf Rahmenstellenpläne, Übertragbarkeit und allgemeine Deckungsfähigkeit flexibilisiert werden.
Anhand von Anfänger- und Absolventenzahlen, Qualitätsparametern für Forschung und Lehre sowie die fachspezifischen Studienplatzkosten wird 1997 ein differenziertes System von Kennzahlen zur Mittelzuweisung eingeführt. Ziel ist, die durchschnittlichen Kosten eines Studienplatzes in Berlin dem Bundesdurchschnitt schrittweise anzugleichen. Dazu muß eine entsprechende Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein hochschulspezifisches Controlling eingeführt werden.
Es sollen jährlich Lehrberichte unter Einbezug studentischer Befragungen herausgegeben werden, die in ein alle Fachbereiche und Studiengänge umfassendes internes und externes Evaluationssystem mit einfließen.
Die Entscheidungs- und Fachkompetenz der Gremien und Leitungsstrukturen der zentralen und der Fachbereichsebene werden gestärkt bzw. geschaffen.
Zusätzlich werden die Hochschulen in die Lage versetzt, ein Immobilienmanagement einzurichten und zu betreiben.
Die durch Stärkung der Selbstverwaltung der Hochschulen freiwerdenden Stellen in den Hauptverwaltungen sollen abgebaut werden.
DIENSTRECHT UND PERSONAL
Es ist bei Professuren verstärkt das Angestelltenverhältnis, die Nutzung von Teilzeitarbeitsverhältnissen und -verbeamtungen sowie die Möglichkeit befristeter Professuren anzustreben.
Bei unbefristet Beschäftigten im Mittelbau ist auf eine Erhöhung der individuellen Lehrverpflichtung zu dringen. Bei allen Änderungen der Personalstruktur sind die Geschlechterverteilung zu berücksichtigen und die Nutzung verschiedener Instrumentarien zu ermöglichen.
Bei Prüfungen ist von den Hochschullehrern ein bestimmtes Quantum vergütungsfrei zu leisten. Erst über dieses Quantum hinaus sollen Prüfungsvergütungen gezahlt werden.
Bei Nebentätigkeiten von Hochschullehrern sind das Nutzungsentgelt und der Vorteilsausgleich kostendeckend zu gestalten.
Der Frauenanteil an öffentlichen Forschungsinstitutionen und Hochschulen ist zu erhöhen, darüber hinaus wird eine bessere Ausstattung und ggf. mehr Kompetenzen für Frauenbeauftragte angestrebt. In den Hochschulentwicklungsplänen und Frauenförderplänen werden Ziel- und Zeitvorgaben eingeführt. Die Frauenforschung wird ausgebaut.
STRUKTURMASSNAHMEN
(...) Die inhaltliche Studienreform, besonderes Engagement in der Lehre, Verbesserungen der Studien- und Prüfungsorganisation und der Studienberatung, die gezielte wissenschaftliche Nachwuchsförderung (Graduiertenkolleg) und die wissenschaftliche Weiterbildung müssen in Zukunft verstärkt und gezielt durch konkrete Maßnahmen innerhalb der Hochschulen gefördert werden.
Berlin setzt sich für eine Fortführung des Wissenschaftler Integrations Programms (WIP) im Rahmen des neu zu strukturierenden Hochschulsonderprogramms (HSP) von Bund und Ländern ein.
Das Leopold-von-Ranke-Programm zur Förderung hochbegabter Studierender an Berliner Hochschulen wird weitergeführt.
Die Naturwissenschaften der Humboldt-Universität werden nach Adlershof verlagert. Mit den Baumaßnahmen im Bereich Chemie wird unverzüglich begonnen.
Die Berufsakademie wird als Regeleinrichtung bestätigt.