Umweltschutz muß Chefsache sein

Der Arbeitskreis Umweltschutz an der TU Berlin stellt einen Entwurf für Umweltschutzleitlinien zur Diskussion - "Leitlinien motivieren und orientieren"

Wenn es um Umweltschutz an der Universität geht, dann ist die Universitätsleitung gefordert. Das ist jedenfalls die Meinung des Arbeitskreises Umweltschutz an der TU Berlin (AK-U). Denn der Leitung komme "eine besondere Verantwortung für eine Vorbild- und Leitlinienfunktion" zu. Der AK-U beruft sich dabei auf einen einstimmigen Kuratoriumsbeschluß der TU Berlin vom Dezember 1994, der dem Präsidenten die Festlegung von "Umweltschutzleitlinien" empfahl. Wie solche Leitlinien aussehen könnten, hat der AK-U in einem Zehn-Punkte-Entwurf vorgestellt, den er jetzt zur öffentlichen Diskussion stellt (siehe unten).

Der Arbeitskreis "Umweltschutz" an der Technischen Universität (AK-U) hat Umweltleitlinien zur Integration des Umweltschutzes in die Ausbildung, in den Betriebsalltag und in das universitäre Wirtschaften entwickelt und empfiehlt sie der Universitätsleitung und der Universitätsöffentlichkeit zur Diskussion und Berücksichtigung.

Umweltschutz kann nur dann motivierend auf alle Universitätsangehörigen wirken sowie bei Planungen berücksichtigt werden, wenn Leitlinien als Orientierungsmaßstab auf der höchsten Entscheidungsebene der Universität zur Verdeutlichung, was gewünscht und was machbar ist, erlassen werden.

Leitlinien orientieren Beschäftigte, Lehrende und Studierende in eine gemeinsame Richtung, sie bedeuten längerfristig weniger Kontrollen, weniger Koordination und tragen zur Kostenreduzierung bei.

Leitlinien helfen bei der Orientierung, wenn sie schriftlich fixiert sind, allen Beschäftigten und Studierenden bekannt sind - und durch die Universitätsleitung vorbildhaft unterstützt werden.

Achim Jäckel, Knut Schirmeier, Arbeitskreis Umweltschutz

Vorschlag für Umweltschutzleitlinien

PRÄAMBEL

Der Schutz der Umwelt ist eine der größten Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft.

Das verpflichtet auch - und insbesondere die Universitäten in ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion und universitären Eigenverantwortung.

Die TU Berlin stellt sich mit ihrem breiten Fächerspektrum und interdisziplinären Möglichkeiten der ökologischen Herausforderung durch die Entwicklung einer umweltgerechten und umweltvernetzten Wissenschaft, um so eine langfristig tragfähige Entwicklung einzuleiten (sustainable development) und den notwendigen ökologischen Struktur- und Wertewandel einzulösen.

Die Verbesserung der Lebensqualität und der technologische Fortschritt sind dann nicht in Frage gestellt, wenn der Natur- und Umweltschutz als die wichtigste Orientierung und Leistung verstanden werden.

Zur Verdeutlichung der Verantwortung für die Ausbildung zukünftiger Generationen und zur Förderung des universitären Umweltbewußtseins und Umwelthandelns in Lehre, Forschung, Weiterbildung und in der betrieblichen Praxis legt die TU Berlin folgende Umweltschutzleitlinien fest:

  1. Die Erarbeitung und Vernetzung von Grundlagenwissen zum Umweltschutz in Lehre, Forschung und Weiterbildung für die Verbesserung der menschlichen Lebens- und Umweltbedingungen sowie der Wissenstransfer in alle Bereiche der Gesellschaft ist der zukünftige Maßstab und Auftrag.
  2. Die Universitätsleitung und die Zentralen Gremien der TU leiten die Reform der Studienordnungen zur umweltwissenschaftlichen Öffnung ein.
  3. In der zukünftigen Berufungspolitik wird der Umweltbezug des jeweiligen Fachgebietes verstärkt berücksichtigt und nachvollziehbar ausgewiesen.
  4. Die Studierenden und die Beschäftigten sind so auszubilden und zu schulen, daß sie ihre berufliche Tätigkeit im Bewußtsein ihrer Verantwortung für die Umwelt ausüben.
  5. Umweltschutz ist Aufgabe für alle Studierenden und Beschäftigten und darüber hinaus Führungsaufgabe für alle leitenden Personen.
  6. Gesetzliche Auflagen und Senatsvorgaben zum Umweltschutz sind einzuhaltende Mindeststandards. Die Überprüfung von Umweltschutzmaßnahmen gewährleistet, daß die Auflagen, Vorgaben und eigene in der Universität entwickelte Anordnungen zum Umweltschutz handlungsleitend auf allen Ebenen der TU wirken und eingehalten werden.
  7. Dienstleistungen und Forschungsarbeiten sind auf ihre Umweltverträglichkeit zu prüfen.
    Das betrifft insbesondere den sparsamen Einsatz von Energie und Rohstoffen, die nachhaltige Nutzung von erneuerbaren Ressourcen, die Vermeidung von Abfällen und eine umweltfreundliche Entsorgung.
  8. Die TU-Forschungsförderung setzt zugunsten interdisziplinärer und intensiverer Umweltforschung neue Prioritäten und baut diesen Bereich als besonders förderungswürdig aus.
  9. Die Neubau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen orientieren sich an der ökologischen Entwicklung der gebauten Umwelt unter Ausnutzung der verfügbaren natürlichen Ressourcen. Die Überprüfbarkeit der Einhaltung der ökologischen Anforderungen wird sichergestellt.
  10. Ein offener Dialog und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit in der Universität und nach außen gewährleisten, daß die eingeleiteten Schritte zur Umsetzung der Umweltziele auf allen Handlungsebenen dokumentiert und bewertet werden.


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