"Ergänzende Erläuterungen"

Zweiter Brief der TU-Reformfraktion an den Hauptausschuß

Nach dem ersten Brief an die Mitglieder des Hauptausschusses wandte sich die TU-Reformfraktion im September nochmals an die Politiker. Hier ihre ergänzenden Erläuterungen:

Wir nehmen Bezug auf unseren Brief vom 17.07.1996 und möchten Ihnen dazu ergänzende Erläuterungen geben. Dies erscheint uns aufgrund der jüngsten Äußerungen von Staatssekretär Thies zum TU-Sparvorschlag notwendig. Seine ablehnende Haltung läßt uns bezweifeln, ob es der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur tatsächlich ums Sparen geht, da der TU-Vorschlag weit früher höhere Einsparungen erbringt als durch die ursprüngliche Vorlage des Senats zum HStrG 96 erbracht worden wären. Diese Haltung dürfte also eher hochschulpolitisch motiviert sein, wie bereits mehrfach Äußerungen von der Senatsverwaltung zu entnehmen war.

Wie bereits im Schreiben vom 17.07.96 dargelegt, hat die TU sich bemüht, einen strukturell wirksamen Beitrag zum Sparen zu leisten und dabei Studienplätze zu erhalten. Wir halten es deshalb für dringend geboten, Ihnen den realen Einspareffekt des TU-Vorschlages gegenüber der o. a. Vorlage noch deutlicher darzustellen.

  1. Zunächst geht für 1999 hinsichtlich der einzusparenden Stellen gemäß TU-Vorschlag folgender rechnerische Sparbeitrag im Vergleich zum Senatsvorschlag hervor :
    Vorschlag WiFoKu: DM 1,935 Mio.
    Vorschlag TU:* DM 2,410 Mio.
    (* Die von der TU zur weiteren Vakanz vorgeschlagenen Stellen sind derzeit größtenteils lediglich personalwirtschaftlich zwischengenutzt und kurzfristig freizumachen.)

  2. Wir möchten auf folgenden wichtigen Punkt aufmerksam machen: Die rechnerischen Einsparbeiträge, die sich aus der Rechnung von SenWiFoKu pro Professoren-Stelle ergeben, müssen für die Lehrerbildung stark nach unten korrigiert werden, da diese Stellen an der TU weit schlechter ausgestattet sind als eine durchschnittliche Professur: Weniger als ein wissenschaftlicher Mitarbeiter pro Professur (TU-Durchschnitt etwa 3) und weit weniger Sachmittel. Somit kann mit dem Senatsvorschlag die benannte Sparsumme real nicht erreicht werden, da mit einem Durchschnittswert von maximal 250 000 DM pro Stelle plus Ausstattung zu rechnen ist. Bei fünf freiwerdenden Stellen ergibt sich für 1999 ein maximaler Kürzungsbetrag von 1,250 Mio. DM.

  3. Als weiteren Sparbeitrag schlägt die TU die Reduzierung der konsumtiven Ausgaben für Mieten vor. Weitere Einsparungen durch wegfallende Kosten für Strom, Wasser etc. (Betriebskosten) sind dabei nicht eingerechnet. Die Umzugskosten sind gegen diese Bewirtschaftungskosten aufzurechnen, eine eventuell verbleibende Differenz müßte einmalig finanziert werden. Setzt man nach oben abgeschätzte Kosten von 2 Mio. DM für Umzug und Umbau ein, ist dieser Betrag mitnichten von den 6,1 Mio. DM Mieteinsparungen abziehbar, weil diese jährlich wegfallen, also strukturell weiterwirken. In dem TU-Vorschlag sind die 6,1 Mio. DM auf vier Jahre gestreckt, sie werden erst ein Jahr später wirksam, um dem Restbetrag der Umzugskosten zu genügen.
    Im übrigen weisen wir darauf hin, daß bei eingesparten Professoren-Stellen die Pensionen weiter anfallen, bei Mieten ist der gesamte Betrag eingespart.

  4. Demnach ergeben sich im Vergleich folgende jährlich wirksam werdende strukturelle Einsparungen:

    Vorgeschlagene strukturelle Einsparungen im TU-Haushalt
    für das Jahr TU-Vorschlag** Senats-Vorschlag korrig. Senats-Vorschlag
    1999 knapp 5 Mio. DM knapp 2 Mio. DM 1,2 Mio. DM
    2001 rund 8,7 Mio. DM 3.1 Mio. DM 2 Mio. DM
    2002 rund 9,9 Mio. DM rund 4,7 Mio. DM 3 Mio. DM
    2017
    	
    9,7 Mio. DM 6,25 Mio. DM
    **entsprechend dem AS-Beschluß vom 3.7.96, beschlossen mit einer Mehrheit von 14 Stimmen

Die durch das HStrG erwartete Absenkung des Haushaltes der TUB um 11,23 Mio. DM wird weder durch den TU-Vorschlag noch durch den Senats-Vorschlag (erst recht nicht durch den korrigierten Senats-Vorschlag) bis 2017 erreicht werden können. Allerdings wird durch den TU-Vorschlag die maximal größte jährliche Absenkung des Haushaltes um DM 9,9 Mio. schon im Jahre 2002 erreicht, der Senats-Vorschlag erbringt dies erst im Jahre 2017. Addiert man die Einsparungen bis 2017 auf, ergibt der TU-Vorschlag einen um 42,6 Mio. DM höheren Sparbeitrag als der Senats-Vorschlag.

Wir bitten Sie aus den oben genannten Gründen, den TU-Sparvorschlag zu unterstützen. Im Gegensatz zur Senats-Variante erhält er Studienplätze und erwirtschaftet eine weit höhere Sparsumme.

Für die Reformfraktion:
Prof. Dr. rer. nat. Dieter Ziessow,
Dipl.-Ing. Bernd Fick,
stud. ing. Viola Korn,
Ingrid Stuchlik


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