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"Ergänzende Erläuterungen"
Zweiter Brief der TU-Reformfraktion an den Hauptausschuß
Nach dem ersten Brief an die Mitglieder des Hauptausschusses
wandte sich die TU-Reformfraktion im September nochmals an die
Politiker. Hier ihre ergänzenden Erläuterungen:
Wir nehmen Bezug auf unseren Brief vom 17.07.1996 und möchten
Ihnen dazu ergänzende Erläuterungen geben. Dies erscheint
uns aufgrund der jüngsten Äußerungen von Staatssekretär
Thies zum TU-Sparvorschlag notwendig. Seine ablehnende Haltung
läßt uns bezweifeln, ob es der Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur tatsächlich ums Sparen
geht, da der TU-Vorschlag weit früher höhere Einsparungen
erbringt als durch die ursprüngliche Vorlage des Senats zum
HStrG 96 erbracht worden wären. Diese Haltung dürfte
also eher hochschulpolitisch motiviert sein, wie bereits mehrfach
Äußerungen von der Senatsverwaltung zu entnehmen war.
Wie bereits im Schreiben vom 17.07.96 dargelegt, hat die TU sich
bemüht, einen strukturell wirksamen Beitrag zum Sparen zu
leisten und dabei Studienplätze zu erhalten. Wir halten es
deshalb für dringend geboten, Ihnen den realen Einspareffekt
des TU-Vorschlages gegenüber der o. a. Vorlage noch deutlicher
darzustellen.
- Zunächst geht für 1999 hinsichtlich der einzusparenden
Stellen gemäß TU-Vorschlag folgender rechnerische Sparbeitrag
im Vergleich zum Senatsvorschlag hervor :
Vorschlag WiFoKu: DM 1,935 Mio.
Vorschlag TU:* DM 2,410 Mio.
(* Die von der TU zur weiteren Vakanz vorgeschlagenen Stellen
sind derzeit größtenteils lediglich personalwirtschaftlich
zwischengenutzt und kurzfristig freizumachen.)
- Wir möchten auf folgenden wichtigen Punkt aufmerksam
machen: Die rechnerischen Einsparbeiträge, die sich aus der
Rechnung von SenWiFoKu pro Professoren-Stelle ergeben, müssen
für die Lehrerbildung stark nach unten korrigiert werden,
da diese Stellen an der TU weit schlechter ausgestattet sind als
eine durchschnittliche Professur: Weniger als ein wissenschaftlicher
Mitarbeiter pro Professur (TU-Durchschnitt etwa 3) und weit weniger
Sachmittel. Somit kann mit dem Senatsvorschlag die benannte Sparsumme
real nicht erreicht werden, da mit einem Durchschnittswert von
maximal 250 000 DM pro Stelle plus Ausstattung zu rechnen ist.
Bei fünf freiwerdenden Stellen ergibt sich für 1999
ein maximaler Kürzungsbetrag von 1,250 Mio. DM.
- Als weiteren Sparbeitrag schlägt die TU die Reduzierung
der konsumtiven Ausgaben für Mieten vor. Weitere Einsparungen
durch wegfallende Kosten für Strom, Wasser etc. (Betriebskosten)
sind dabei nicht eingerechnet. Die Umzugskosten sind gegen diese
Bewirtschaftungskosten aufzurechnen, eine eventuell verbleibende
Differenz müßte einmalig finanziert werden. Setzt man
nach oben abgeschätzte Kosten von 2 Mio. DM für Umzug
und Umbau ein, ist dieser Betrag mitnichten von den 6,1 Mio. DM
Mieteinsparungen abziehbar, weil diese jährlich wegfallen,
also strukturell weiterwirken. In dem TU-Vorschlag sind die 6,1
Mio. DM auf vier Jahre gestreckt, sie werden erst ein Jahr später
wirksam, um dem Restbetrag der Umzugskosten zu genügen.
Im übrigen weisen wir darauf hin, daß bei eingesparten
Professoren-Stellen die Pensionen weiter anfallen, bei Mieten
ist der gesamte Betrag eingespart.
- Demnach ergeben sich im Vergleich folgende jährlich wirksam
werdende strukturelle Einsparungen:
Vorgeschlagene strukturelle Einsparungen im TU-Haushalt
für das Jahr |
TU-Vorschlag** |
Senats-Vorschlag |
korrig. Senats-Vorschlag |
1999 |
knapp 5 Mio. DM |
knapp 2 Mio. DM |
1,2 Mio. DM |
2001 |
rund 8,7 Mio. DM |
3.1 Mio. DM |
2 Mio. DM |
2002 |
rund 9,9 Mio. DM |
rund 4,7 Mio. DM |
3 Mio. DM |
2017 |
|
9,7 Mio. DM |
6,25 Mio. DM |
**entsprechend dem AS-Beschluß vom 3.7.96,
beschlossen mit einer Mehrheit von 14 Stimmen
Die durch das HStrG erwartete Absenkung des Haushaltes der TUB
um 11,23 Mio. DM wird weder durch den TU-Vorschlag noch durch
den Senats-Vorschlag (erst recht nicht durch den korrigierten
Senats-Vorschlag) bis 2017 erreicht werden können. Allerdings
wird durch den TU-Vorschlag die maximal größte jährliche
Absenkung des Haushaltes um DM 9,9 Mio. schon im Jahre 2002 erreicht,
der Senats-Vorschlag erbringt dies erst im Jahre 2017. Addiert
man die Einsparungen bis 2017 auf, ergibt der TU-Vorschlag einen
um 42,6 Mio. DM höheren Sparbeitrag als der Senats-Vorschlag.
Wir bitten Sie aus den oben genannten Gründen, den TU-Sparvorschlag
zu unterstützen. Im Gegensatz zur Senats-Variante erhält
er Studienplätze und erwirtschaftet eine weit höhere
Sparsumme.
Für die Reformfraktion:
Prof. Dr. rer. nat. Dieter Ziessow,
Dipl.-Ing. Bernd Fick,
stud. ing. Viola Korn,
Ingrid Stuchlik
© 7/'96 TU-Pressestelle
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