"Keine Mißverständnisse"Ein Brief der TU-Reformfraktion an die Mitglieder des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus Am 17. Juli schrieben Mitglieder der Reformfraktion der TU Berlin einen Brief an die Mitglieder des Hauptausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus. Darin erklären sie einen Beschluß des Akademischen Senats der TU Berlin zum Haushaltsstrukturgesetz sowie die AS-Vorschläge für eine Umsetzung von Sparmaßnahmen. Unterschrieben wurde der Brief von Professor Dieter Ziessow, dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Frank Bucher, der Vertreterin der Sonstigen Mitarbeiter/innen Gudrun Rogge sowie der Studentin Stephanie Reich:
Sie haben sicherlich bereits Kenntnis davon erhalten, daß der Akademische Senat (AS) auf seiner letzten Sitzung in diesem Sommersemester am 3. Juli einen Beschluß zu den Auflagen des Haushaltsstrukturgesetzes [HStrG, Anm. d. Red.] mit einer Mehrheit von 14 : 7 : 3 gefaßt hat. Diesem Beschluß liegt eine Philosophie zugrunde, die auch außerhalb der TU Anerkennung finden dürfte, wenn sie nicht sogar von politischen Entscheidungsträgern bereits selbst vertreten wird. Im Namen der Reformfraktion möchten wir Ihnen dazu nähere Erläuterungen geben, auch, um von vornherein keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen. Wichtig ist zuallererst, daß der auferlegte Kürzungsbetrag
Würde andererseits der Berliner-Senatsentwurf des HStrG 96
mit den genannten Einstellungen von (Teil-)Studiengängen
(und der damit verbundenen Aufgabe von 27 Fachgebieten der TU)
greifen, fielen Studienplätze, sogar NC-Fächer, ersatzlos
weg, und es käme zu Sparbeiträgen in folgenden Raten:
Bis 1999 würde demnach nur ein Anteil von etwa 24,5% des HStrG-Kürzungsbeitrages erbracht werden, was einer Summe von etwa 2,709 Mio. DM ohne Berücksichtigung der anfallenden Versorgungsansprüche entspricht. Eine detaillierte Liste legen wir Ihnen auf Wunsch gerne vor. Die vom AS der TU Berlin beschlossene Alternative trägt dagegen zur Haushaltskonsolidierung bei und fordert erneut ein gemeinsames Vorgehen der Berliner Hochschulen hinsichtlich HStrG Art. I, § 7(1), d. h. der im wesentlichen noch ungelösten Problematik der Mehrfachangebote. Zur Erbringung des Kürzungsbeitrags sieht der AS-Beschluß vor:
Natürlich ist der Reformfraktion bewußt, daß weitere strukturelle Anstrengungen unternommen werden müssen, um trotz des massiv abgesenkten Landeszuschusses Handlungsspielraum zurückzugewinnen. Hierzu sieht der AS-Beschluß folgende Maßnahmen vor:
Da wir wissen, daß die Forderung nach Planungssicherheit - auch bei einem noch einmal abgesenkten Landeszuschuß - trotz anderer Versprechungen ins Leere geht, wenden wir uns mit etwas bescheideneren, dafür aber erfüllbaren Bitten an die Politik:
Wir sind zuversichtlich, daß Sie dem Anliegen der TU Berlin folgen und es unterstützen können. Dies vor allem um so mehr, als wir auch die Aufforderung der Ministerpräsidenten einschließlich Herrn Diepgen an die Abiturienten zur Kenntnis genommen haben, nach ihrem Schulabschluß nicht als Konkurrenten für Haupt- und Realschüler auf den Lehrstellenmarkt zu gehen, sondern ein Studium anzustreben. Unser Vorschlag, Studienplätze trotz struktureller Kürzungen zu erhalten, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir glauben, daß diese Erläuterungen dazu beitragen, daß Sie den AS-Beschluß als vernünfige Alternative gegenüber dem Senatsentwurf zum HStrG anerkennen, und sind gerne bereit, Ihnen auch im Gespräch unser Vorgehen zu erläutern. © 7/'96 TU-Pressestelle |