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Hochschulen gehen auf Vertrag ein

TU-Präsident paraphiert Vertrag mit dem Land Berlin - Gremien entscheiden noch

Nach der Humboldt-Universität, der Hochschule der Künste und einigen Fachhochschulen wird sich voraussichtlich auch die Technische Universität an dem Vertrag mit dem Land Berlin beteiligen
"In seiner Verantwortung gegenüber der Universität" hat TU-Präsident Dieter Schumann am 17. März den geplanten Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Technischen Universität Berlin, der finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2000 gewährleisten soll, paraphiert. Etwa 380 Millionen Mark weniger Finanzmittel als heute werden den Hochschulen insgesamt im Jahr 2000 zur Verfügung stehen. Trotzdem hat der TU-Präsident paraphiert.

Entscheidend für Schumann war dabei eine im Vertrag in Aussicht gestellte Zwischenfinanzierung über einen Kreditfond für die Jahre zwischen 1997 und 2000, der somit kalkulierbare Finanz- und Personalentscheidungen in den nächsten Jahren möglich machen soll. Bis zur entgültigen Unterzeichnung des Vertrages durch den TU-Präsidenten sind jedoch noch Entscheidungen des Senats von Berlin und der Akademischen Gremien der TU Berlin abzuwarten.

Neben der TU Berlin haben auch die Humboldt-Universität, die Hochschule der Künste und eine Reihe von Berliner Fachhochschulen die Verträge mit dem Land Berlin unterzeichnet. Bis zum Jahr 2000 werden in den Verträgen die staatlichen Zuschüsse von jährlich mehr als zwei Milliarden Mark festgeschrieben. Insgesamt 380 Millionen Mark stehen den Hochschulen im Jahr 2000 damit weniger zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Weitere Sparauflagen, die über diese 380 Millionen Mark hinausgehen, soll es aber nicht geben. Angesichts des zu erwartenden Milliardenlochs im Berliner Landeshaushalt besteht mit dem Vertrag und der darin enthaltenen Festschreibung der Einsparsummen bei den Hochschulen die Hoffnung, von weiteren Sparrunden der Berliner Politik ausgenommen zu werden. Für die TU Berlin sieht der Vertrag vor, das Gesamtbudget von etwa 543 Millionen DM, die die TU Berlin zur Bewirtschaftung im Jahr 1997 erhält, auf 505 Millionen DM im Jahr 2000 herabzusetzen.

Diese gewaltigen Kürzungen des Etats der TU Berlin kann die Universität so schnell nicht erwirtschaften. Nur über strukturelle Veränderungen sind mittelfristig finanzielle Einsparungen möglich.

STELLENSTOPP BLEIBT ERHALTEN

Die Konsequenz aus kurzfristig gesetzten Sparauflagen ist aber, daß der Stellenstopp erhalten bleibt, daß in dem gesamten Zeitraum niemand mehr neu eingestellt werden kann und daß der Wisssenschaftliche Mittelbau faktisch ausstirbt. Damit diese Entwicklung verhindert wird, haben die Präsidenten mit Wissenschaftssenator Peter Radunski die Einrichtung eines Kreditfonds zur Zwischenfinanzierung der Hochschulen bis zum Jahr 2000 vereinbart. Ob die Universität in den nächsten vier Jahren verödet oder ob sie die Chance zum Überleben erhält, hängt davon ab, ob der politische Senat diesem Kreditfond zustimmt. Bislang ist der Vorstoß des Wissenschaftssenators von seiten der Berliner Finanzsenatorin jedoch nur ablehnend diskutiert worden. Die Entscheidung darüber wird der politische Senat von Berlin voraussichtlich in seiner Sitzung am 15. April fällen.

Möglich machen soll der Vertrag den Verkauf von Grundstücken, für die die Hochschulen zum 1. Januar 1997 die Nutzungsrechte besitzen. 50 Prozent des Erlöses soll der jeweiligen Hochschule selbst zur Verfügung stehen. In der Diskussion im politischen Raum ist derzeit noch, ob der verbleibende Rest in den Fond zur Zwischenfinanzierung einfliessen soll, der dann von allen Hochschulen genutzt werden könnte.

KEINE STUDIENGEBÜHREN

Im vorgesehenen Budget der Hochschulen enthalten sind nach wie vor die Kosten für Besoldungs- und Tarifanpassungen sowie die Versorgungsleistungen für Beamte und Pensionäre, die in anderen Bundesländern nicht von den Hochschulen bezahlt werden müssen. Auch die seit Jahren von den Hochschulen geforderte Ausfinanzierung der Personalhaushalte fand in den Vertragstexten keine Berücksichtigung. Nicht im Vertrag enthalten ist dagegen die von der Politikseite ins Auge gefaßte Festlegung von Studiengebühren.

ERPROBUNGSKLAUSEL

Der Vertrag zwischen den Hochschulen und dem Land Berlin enthält außer der Benennung der finanziellen Rahmenbedingungen jedoch weitere wichtige Elemente. Mit der sogenannten Erprobungsklausel streben die Hochschulen und das Land Berlin an, eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) herbeizuführen. Künftig soll es möglich sein, Leitungs- und Entscheidungsstrukturen zu verändern und dafür Alternativen auszuprobieren. Der Vertrag fordert die Universitäten und Hochschulen weiterhin dazu auf, ihre Struktur durch Schwerpunkt- und Profilbildung aufeinander abzustimmen, das Fächerangebot zu überprüfen, gemeinsame Studiengänge zu entwickeln und ihre Serviceangebote miteinander zu verflechten.

Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst auf vier Jahre bis zum Jahr 2000 festgelegt, eine Verlängerung ist zur Gewährleistung der Planungssicherheit ins Auge gefaßt. Wesentliche Weichen für die Vertragsunterzeichnung wird die Sitzung des politischen Senats am 15. April mit der Entscheidung über die Einrichtung des Kreditfonds stellen. Die Präsidenten und Rektoren haben signalisiert, daß eine Zustimmung zum Vertrag für sie nur unter dieser Bedingung in Betracht kommt.

Bevor es jedoch zur entgültigen Vertragsunterzeichnung kommt, müssen die Gremien der Universität hierzu ihr positives Votum geben. Sowohl der Akademische Senat (16. April 1997, 14.15 Uhr, Raum H 1035) als auch das Kuratorium müssen also noch verhandeln.

Janny Glaesmer

TU intern wird in der nächsten Ausgabe über die weitere Entwicklung berichten. Der vollständige Vertragstext ist in der Pressestelle, Hauptgebäude, Raum H 1004/05, erhältlich


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