TU intern - Dezember 1997 - Hochschulpolitik

Verträge und Gesetze

Wer sich mit der Hochschulpolitik der vergangenen Jahre und der aktuellen Situation beschäftigt, kommt nicht umhin, sich mit einigen wichtigen Papieren zu beschäftigen. TU intern stellt an dieser Stelle drei Papiere vor, die für die Hochschulen in Berlin von großer Bedeutung sind.

HAUSHALTSSTRUKTURGESETZ - Mit den Stimmen von CDU und SPD hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 28. März 1996 das Haushaltsstrukturgesetz beschlossen. Dieses Gesetz legte die Eckdaten zur Konsolidierung der Berliner Finanzen bis 1999 fest. Es schreibt unter anderem vor, daß die TU Berlin ab 1997 11,23 Millionen DM durch die Einstellung von Studiengängen einsparen soll. Zugleich mußten noch im selben Jahr zusätzlich Kürzungen in Höhe von mehr als 30 Millionen Mark hingenommen werden. Damals beschloß das Abgeordnetenhaus gegen den Willen der TU Berlin auch die Aufhebung der Teilstudiengänge Anglistik, Romanistische Literaturwissenschaft und Romanistische Linguistik mit dem Abschluß Magister sowie die Aufhebung des Teilstudienganges Englisch für das Lehramt am Fachbereich Kommunikations- und Geschichtswissenschaften. Ebenfalls im Haushaltsstrukturgesetz festgeschrieben wurde die sogenannte Immatrikulations- und Rückmeldegebühr in Höhe von 100 Mark pro Semester.

HOCHSCHULVERTRÄGE - "Planungssicherheit" soll der Vertrag bringen, den jede Berliner Hochschule mit dem Land Berlin im Mai 1997 unterzeichnet hat. Dieser Vertragsunterzeichnung ging ein monatelanges Ringen zwischen den Universitätspräsidenten und Rektoren und den Berliner Politikern voraus. Der Vertrag schreibt u. a. für jede Hochschule die Absenkung der konsumtiven Staatszuschüsse für die Jahre 1997 bis 2000 fest. Im Gegenzug hatte sich das Land verpflichtet, den Hochschulen in diesen vier Jahren keine weiteren Haushaltskürzungen und Bewirtschaftungsmaßnahmen aufzuerlegen. Eingegangen sind die Hochschulen auf diese Verträge, weil sie damit endlich einen kalkulierbaren finanziellen Rahmen erhielten. Sowohl Kuratorium als auch der Akademische Senat hatten den TU-Präsidenten zur Vertragsunterzeichnung aufgefordert.

HOCHSCHULRAHMENGESETZ - Am 24. September 1997 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf eines neuen Hochschulrahmengesetzes (HRG) gebilligt. Dieser sieht u. a. vor, daß sowohl Hochschulen als auch Fachhochschulen die international bekannten Grade Bachelor und Master vergeben können - zusätzlich zu den bisherigen deutschen Abschlüssen. Die Regelstudienzeit soll in Zukunft an Fachhochschulen höchstens vier, an Universitäten viereinhalb Jahre betragen. Um die tatsächlichen Studienzeiten, die meist darüber liegen, zu verkürzen, sieht das HRG ebenfalls einige Neuheiten vor. Staatliche Zuwendungen sollen sich in Zukunft stärker an den Erfolgen orientieren, die die Hochschulen in Lehre und Forschung vorweisen können. Deshalb sollen Lehre und Forschung nach dem neuen HRG einer ständigen Kontrolle unterworfen werden. Auch der Studienzugang soll neu geregelt werden. Noch ist das Gesetz nicht gültig, es muß noch vom Bundestag gebilligt werden; politischer Wille ist, es am 1. April 1998 in Kraft treten zu lassen.

Die ausführlichen Texte der Gesetze und Verträge sowie weitere Materialien sind in der TU-Pressestelle, Raum H 1004, erhältlich.

gl


© 12/'97 TU-Pressestelle [ ]