TU intern - Dezember 1997 - Arbeitsplatz Uni

Der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet

Die TU Berlin hat als erste Berliner Universität Umweltleitlinien verabschiedet
TU-Umweltschutzingenieur Thomas Albrecht beim "Stoßlüften" im Büro - ein klassisches Beispiel für angewandten Umweltschutz am Arbeitsplatz. Theoretischen Hintergrund liefern die von Albrecht initiierten TU-Umweltleitlinien. Sie wurden kürzlich vom Akademischen Senat verabschiedet
Nachhaltige Entwicklung - englisch: "Sustainable Development" - ist der Kernbegriff der Umweltleitlinien, die der Akademische Senat der TU Berlin im November beschlossen hat. In den neun Leitlinien wird beschrieben, wo und wie sich nachhaltige Entwicklung an der TU Berlin verwirklichen lassen soll.

Initiiert und ausformuliert wurden die Leitlinien von TU-Umweltschutzingenieur Thomas Albrecht. Dabei griff er zurück auf Vorarbeiten des Arbeitskreises Umwelt an der TU Berlin, auf ähnliche Leitlinien der Universität Osnabrück sowie auf Richtlinien der Internationalen Handelskammer ICC.

Daß sich das Umweltverhalten an der TU Berlin mit der Verabschiedung von Leitlinien schnell und spürbar verändern wird, ist nach Einschätzung von Albrecht unwahrscheinlich. Ihr Sinn liegt seiner Meinung sowieso eher darin, "daß man sich in konkreten Situationen - z. B. bei Beschaffung von Material - darauf berufen kann." Das sei gerade dann wichtig, wenn eine Wahl zu treffen ist zwischen zwei Alternativen, von denen die eine etwas preiswerter, die andere aber ökologisch deutlich besser ist. Darüber hinaus erhofft sich Thomas Albrecht, daß sich aufgrund der Leitlinien "ein Stück mehr Umweltbewußtsein" entwickeln wird. Albrecht: "Außerdem soll es den Engagierten Mut machen und die Zögernden motivieren."

Inhaltlich ranken sich die Leitlinien um den Begriff "Nachhaltige Entwicklung", der in der Präambel definiert wird als "Entwicklung, die die Bedürfnisse heutiger Generationen befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können." In Punkt 1 findet sich der Begriff wieder und wird als ein Ziel der Universität formuliert: "Der Schutz und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung ist vorrangiges Ziel unserer Universität in Forschung, Lehre und Betrieb". Gleichzeitig billigt die TU die "University Charta for Sustainable Development", die 1994 auf einer Konferenz der europäischen Hochschulrektoren (CRE) beschlossen wurde. Die Charta hat ähnliche Ziele wie die TU-Leitlinien und hat einen Schwerpunkt auf der Kooperation zwischen den Hochschulen und mit Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Medien.

Unter den folgenden Punkten sind nach Einschätzung von Umweltschutzingenieur Albrecht die Punkte 3, 6 und 8 besonders hervorzuheben. So sollen Forschung und Lehre an der TU Berlin unter Umweltschutzaspekten betrieben werden (Punkt 3). Das hat zum Beispiel zur Folge, daß Versuche und Technologien vorsorgend auf mögliche Umweltbelastungen überprüft werden und wissenschaftliche Arbeiten im Umweltbereich wo immer möglich gefördert werden sollen. Punkt 6 betrifft den Umgang mit Ressourcen und Umweltbelastungen: Mit Ressourcen soll sparsam umgegangen werden, Umweltbelastungen sollen auf ein wirtschaftlich vertretbares Mindestmaß verringert werden. Und in Punkt 8 wird darauf hingewiesen, daß die Technische Universität mehr tun will, als nur bestehende Regelungen zu befolgen. Statt dessen sollen gesetzliche Vorgaben und behördliche Regelungen nach Möglichkeit überboten werden. "Nicht gesetzlich Geregeltes" - zum Beispiel das Energiesparen - soll "in eigener Verantwortung ausgefüllt" werden. Das heißt konkret, daß die TU Berlin in Zukunft auch "regelmäßige ôko-Audits" durchführt.

Die Technische Universität ist die erste Berliner Universität, die sich solche Umweltleitlinien gibt; ähnliche Leitlinien hat in Berlin bisher nur die Fachhochschule für Wirtschaft verabschiedet. In Deutschland ist die TU Berlin nach Wissen von Thomas Albrecht die erste Technische Universität, die sich in dieser Weise dem Umweltschutz verpflichtet.

rs


Die vollständigen TU-Umweltleitlinien werden demnächst als Rundschreiben an die Beschäftigten der TU Berlin verteilt. Außerdem werden sie bald auf den WWW-Seiten des Bereichs "Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz" zu finden sein: http://www.tu-berlin.de/zuv/sdu/

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