TU intern - Erstsemester-Special 1997

Studierende mit Behinderung

Gut 13 Prozent aller Studierenden bezeichnen sich laut einer Umfrage des Deutschen Studentenwerks als behindert oder chronisch krank. Behinderungen und Beeinträchtigungen sind jedoch individuell verschieden. Daher haben Behinderte an der Universität mit ganz eigenen Problemen zu kämpfen: fehlende Zugänge für Rollstuhlfahrer, wenig Literatur für Sehbehinderte oder die Schwierigkeit für Hörbehinderte, Vorträgen oder Diskussionen zu folgen.

"Eine vollkommen behindertengerechte Universität gibt es auf der ganzen Welt nicht", stellt Brigitte Lengert, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen an der TU Berlin, fest. An der TU sind beispielsweise noch nicht alle Bibliotheken behindertengerecht umgebaut worden; das gilt auch für den Lesesaal der Universitätsbibliothek. Hilfe bietet hier das Projekt "Serviceleistungen für behinderte Studierende" (TU-Hauptgebäude, Raum H 77-80, Tel.: 314-2 66 50). Zu den Leistungen gehören Literaturbeschaffung, Unterstützung bei der Benutzung von Katalogen und Präsensbeständen, das Vorlesen oder das Auflesen von Literatur auf Kassetten.

Behinderte, die auf solche Unterstützung angewiesen sind, finden jedoch zu wenig behindertengerechte Einrichtungen an den Universitäten. Daher benötigen sie für ihre Leistungsnachweise mehr Zeit und Aufwand als ihre nichtbehinderten Kommilitonen. Sinnvoll ist es für sie, bei Prüfungen Zeitzugaben zu vereinbaren oder eine mündliche statt eine schriftliche Prüfungsleistung auszumachen. Behinderte Studierende haben laut Berliner Hochschulgesetz einen Anspruch auf solche sogenannten individuellen Nachteilsausgleiche.

Wichtig für Mobilitätsbehinderte ist darüber hinaus das Hörsaalverzeichnis mit behindertengerechten Zugängen im Vorlesungsverzeichnis, Seite 503-505.

Wer für das Studium einen Studienhelfer benötigt, zum Beispiel für das Mitschreiben bei Vorlesungen, muß sich an das entsprechende Sozialamt seines Bezirks wenden.

Ansonsten ist es wichtig für die Neuimmatrikulierten mit Behinderung, sich so früh wie möglich über die Situation an der Hochschule zu informieren. Behinderte Studierende können sich ganz individuell bei Brigitte Lengert beraten lassen (TU-Hauptgebäude, Erdgeschoß, Raum H 71, Tel.: 314-2 56 07, Sprechstunde: dienstags 14-17 Uhr und nach Vereinbarung). Bei ihr erhält man auch Kontakt zu den einzelnen Arbeitsgruppen behinderter Studentinnen und Studenten.

Fragen aller Art beantwortet auch Monika Blersch von der Beratung für behinderte Studierende des Studentenwerks Berlin (Raum 28, Hardenbergstr. 34, Tel.: 311 23 11). Das Studentenwerk veranstaltet darüber hinaus zusammen mit dem Arbeitsamt Berlin vom 25. bis 26. Oktober 1997 ein Seminar für behinderte Studierende bzw. Studieninteressierte. Anmeldungen sind bis zum 15. Oktober möglich. Weitere Informationen erteilt die Beratungsstelle des Studentenwerkes telefonisch.

cho


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