ALLERLETZTE

Das Allerletzte

Folgende Mitteilung ging am 23. 1. als TU-Rundschreiben an alle Fachbereiche, wissenschaftlichen Einrichtungen und die Zentrale Universitätsverwaltung der TU Berlin. Das erklärende Schlagwort im Briefkopf lautete "Kälteanlagen - Umrüstung von FCKW-haltigen K.-Anlagen -".

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 30. Dezember 1995 festgestellt, daß der Bestandsschutz für R12 - Kälteanlagen zum 30. Juni 1998 aufgehoben wird.
Zur Erfassung aller daran betroffenen Anlagen wird gebeten, sämtliche Anlagen der Abt. IV, Referat IV C mit genauer Standortangabe bis zum 15. März 1997 zu benennen.

Danach ist beabsichtigt, Umrüstungsmaßnahmen durchzuführen.

Ausnahme: steckfertige Geräte mit dauerhaft geschlossenem Kreislauf und einer Kältemittelmenge unter 1 KG.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Gohl (Tel. 314-2 33 47) und Herr Joscht (Tel. 314-2 42 01) zur Verfügung.

Alles klar?!


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