ALLERLETZTEDas AllerletzteFolgende Mitteilung ging am 23. 1. als TU-Rundschreiben an alle Fachbereiche, wissenschaftlichen Einrichtungen und die Zentrale Universitätsverwaltung der TU Berlin. Das erklärende Schlagwort im Briefkopf lautete "Kälteanlagen - Umrüstung von FCKW-haltigen K.-Anlagen -".
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 30. Dezember 1995 festgestellt,
daß der Bestandsschutz für R12 - Kälteanlagen
zum 30. Juni 1998 aufgehoben wird. Danach ist beabsichtigt, Umrüstungsmaßnahmen durchzuführen. Ausnahme: steckfertige Geräte mit dauerhaft geschlossenem Kreislauf und einer Kältemittelmenge unter 1 KG. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Gohl (Tel. 314-2 33 47) und Herr Joscht (Tel. 314-2 42 01) zur Verfügung. Alles klar?! © 2/'97 TU-Pressestelle [ ] |