MELDUNGEN GEGENVORSTELLUNG /rs/ Studierende haben jetzt eine neue Möglichkeit, sich gegen Prüfungsentscheidungen ihrer Hochschullehrer zu wehren. Wer bisher mit seinen Benotungen in Zwischen- oder Abschlußprüfungen unzufrieden war, mußte es gleich auf eine Anfechtungsklage gegen die Uni ankommen lassen. Ein weiteres, weniger drastisches Verfahren wird derzeit an den deutschen Hochschulen eingeführt und gilt seit Ende vergangenen Jahres auch an der TU Berlin: das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren. Einwendungen werden vom zuständigen Prüfungsausschuß zusammen mit den Prüfern besprochen und müssen innerhalb eines Monats entschieden werden. Die TU-Satzung, die das Verfahren regelt, garantiert, daß die ursprüngliche Bewertung durch das Verfahren nicht zu Ungunsten der Studierenden verändert werden darf.
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