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Mit Haken und Ösen

Radunski legt den Hochschulen Vertragsentwurf vor

Ende letzten Monats übermittelte Wissenschaftssenator Peter Radunski den Entwurf eines Rahmenvertrages an die Hochschulen. Nach den Vorstellungen des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 sollen die Hochschulen und die Politik diesen Vertrag miteinander schließen und darin die finanziellen und strukturellen Zielsetzungen für die einzelnen Universitäten in den Jahren 1997 bis 2000 festlegen. Nun ist die Reihe an den Präsidenten und Rektoren, sich inhaltlich mit dem Vertragsentwurf auseinanderzusetzen. Parallel zu dieser Diskussion laufen im Abgeordnetenhaus derweil die Haushaltsberatungen: Sie werden aber zum Teil bereits das vorwegnehmen, was erst durch einen Rahmenvertrag ausgehandelt werden sollte.

Kennzeichnend für den auf vier Jahre Laufzeit angelegten Vertragsentwurf ist, daß er in sich widersprüchlich ist. An der einen Stelle verspricht er Planungssicherheit, die er an einer anderen aber wieder in Frage stellt. Ein Vertrag mit Haken und Ösen sozusagen.

Sieht man einmal von der Lyrik des Vertrages ab, so schreibt er die finanzielle Ausstattung für die staatlichen Berliner Kuratorialhochschulen in den Jahren 1997 bis zum Jahr 2000 fest. Für die Hochschulen bedeutet das, daß sie über die bereits verfügten Einsparungen hinaus noch zusätzlich 150 Millionen DM als gemeinsame Sparrate hinnehmen müssen. Damit ist zumindest auf dem Papier eine Berliner Universität weggekürzt worden, denn die vom Berliner Senat verfügten Einsparungen für die Hochschulen belaufen sich bis zum Jahr 2003 auf immerhin eine Milliarde DM.

Über diese im Vertrag festgeschriebenen Einsparungen hinaus müssen die Hochschulen auch die Kosten für die Besoldungs- und Tarifanpassungen sowie für die Versorgungsleistungen selbst erbringen. In den anderen Bundesländern werden diese Kosten nicht von den Hochschulen getragen. Für die Berliner Hochschulen entstehen mit dieser Regelung jährlich neue Defizite im Haushalt in Millionenhöhe, nämlich ca. 50 Millionen DM jährlich.

"Planungssicherheit soll nicht nur eine Hülse sein", so formulierte es Staatssekretär Erich Thies kürzlich im Kuratorium der TU Berlin. Und daher heißt es in dem Vertrag auch ausdrücklich: "Zusätzliche pauschale Minderausgaben und Bewirtschaftungsauflagen zum Zwecke von Einsparungen werden für die Dauer der Vereinbarung nicht verfügt werden. Das Land Berlin verzichtet während der Vertragsdauer auf Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft."

Dies mag zutreffen, dennoch hält sich Senator Radunski in einer anderen Passage des Vertrages die Möglichkeit offen, auf anderem Wege weitere Sparauflagen zu verfügen. Die Hochschulen werden nämlich verpflichtet, bis 1998 ein System der Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. Anhand von Studienanfänger- und Absolventenzahlen, Qualitätsparametern für Forschung und Lehre sowie der fachspezifischen Studienplatzkosten soll ein differenziertes System von Kennzahlen zur Mittelzuweisung eingeführt werden. Danach können auch die in dem Vertrag zugesagten Staatszuschüsse "im Hinblick auf die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Einführung eines differenzierten Systems von Kennzahlen für Mittelzuweisungen verändert werden". Mit dieser offenen Formulierung sind die an anderer Stelle des Vertrages festgeschriebenen Staatszuschüsse natürlich nicht gesichert.

Ziel des Senators ist es, die durchschnittlichen Kosten eines Studienplatzes in Berlin dem Bundesdurchschnitt schrittweise anzugleichen. Wenn das tatsächlich ernstgemeint ist, so würde die TU Berlin gut dastehen, denn wie die Kanzler der Berliner Universitäten kürzlich errechnet haben, liegen die Studienplatzkosten für die TU Berlin unter dem Bundesdurchschnitt.

Weitere Elemente des Vertrages sind die Studienplatzzahlen und eine Experimentierklausel für die Hochschulen. Außerdem soll der Vertrag mit Studienreformmaßnahmen verknüpft werden.

Weiterhin hält der Wissenschaftssenator an der Studienplatzzahl von 85 000 fest. Berechnungen der drei Universitätspräsidenten gehen allerdings davon aus, daß die finanziellen Mittel nur noch für ca. 62000 Studienplätze in Berlin ausreichen, weil die im Zeitraum von 1993 bis 2003 bereits verfügten Einsparungen bei den Hochschulen von einer Milliarde DM (das entspricht einer Berliner Universität) nicht anders umzusetzen sind. Man kann nur vermuten, daß in der Senatsverwaltung daran gedacht wird, bis zum Jahr 2003 die Zahl von 85000 Studienplätzen zeitweise zu unterschreiten, um sie im Jahr 2003 wieder zu erreichen.

Weiterhin sieht der Vertrag vor, daß die Hochschulen - insbesondere die Universitäten - ihre Struktur durch Schwerpunkt- und Profilbildung aufeinander abstimmen. Eigene Einnahmequellen werden den Hochschulen durch die Veräußerung von Eigentum zugesichert. Neue Finanzquellen sollen ebenfalls durch Stiftungen, Wissenschaftssponsoring und Benutzungs- und Verwaltungsgebühren (zum Beispiel für Eignungsprüfungen) erschlossen werden. Sie sollen den Hochschulen nicht zuschußmindernd angerechnet werden.

ERPROBUNGSKLAUSEL

Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Hochschulen "im notwendigen Umfang" von der Erprobungsklausel gemäß § 7a des Berliner Hochschulgesetzes Gebrauch machen. So wird in dem Vertrag festgehalten, daß beide Vertragsparteien übereinstimmend eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) anstreben. Ziel ist es, die Vorschriften insgesamt zu reduzieren und insbesondere die Leitungs- und Entscheidungsstrukturen in den Hochschulen zu verbessern. Und wörtlich weiter: "Zur Vorbereitung dauerhafter Regelungen sehen sie die Erprobungsklausel gem. § 7a BerlHG als geeignet an, wonach befristet von Vorschriften des Gesetzes zur Erprobung alternativer Strukturen abgewichen werden kann."

PERSONALMANAGEMENT

Nach dem Vertrag soll weiterhin ein gemeinsames Personalmanagement der Hochschulen den Abbau des Personalüberhangs sicherstellen. Einfacher oder anders ausgedrückt: Die Hochschulen sollen die eigene Personalhoheit verlieren.

Die Laufzeit des Vertrages ist auf vier Jahre angelegt, eine Verlängerung wird angestrebt.

Die ersten Reaktionen auf den Vertrag in den Hochschulen sind eher verhalten: Einige Elemente des Vertrages sind für die Universitäten zwar begrüßenswert (Erprobungsklausel, Hochschul- und Studienreform), andere können aber die versprochene Planungssicherheit nicht garantieren (Mittelzuweisung nach dem Kennziffersystem) oder schränken die die Autonomie der Hochschulen erheblich ein (gemeinsames Personalmanagement der Hochschulen).

Inwieweit der Abschluß eines Vertrages für die Hochschulen noch Sinn macht, wenn der finanzielle Rahmen für die Hochschulen in den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses derzeit unwiderruflich festgelegt wird, sei dahingestellt. Jedenfalls ist der Ball jetzt bei den Präsidenten und Rektoren. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden sie einen veränderten Vertragstext zur weiteren Verhandlung an den Wissenschaftssenator zurückgeben.

Im Wissenschaftsausschuß des Abgeordnetenhauses haben die Vertreter von CDU und SPD mittlerweile geschlossen der Erprobungsklausel zugestimmt. Die Mitwirkung der Frauenbeauftragten bleibt jedoch erhalten; ursprünglich sollte auch das abgeschafft werden. Die Laufzeit des Vertrages wurde nicht verändert, doch gibt es ein Entgegenkommen anderer Art: Bereits im Jahr 1997 soll über die Haushaltszuschüsse des Jahres 2001 verhandelt werden usw. Nun liegt die letzte Entscheidung über das Haushaltsstrukturgesetz beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 1997.

Kristina R. Zerges


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