GREMIENWAHLEN

Wahlen

Am 22. und 23. Januar 1997 finden an der TU Berlin Wahlen statt. Neugewählt werden die Mitglieder zu den Fachbereichsräten, zum Konzil, zum Akademischen Senat und zum Kuratorium. Auch die Frauenbeiräte, die die spätere Wahl der Frauenbeauftragten der Fachbereiche und der Zentralen Verwaltung vornehmen, werden an diesen beiden Tagen gewählt. Die Stimmabgabe ist an den Wahltagen nur an der Wahlurne in den zuständigen Wahllokalen möglich.

Wählerinnen und Wähler, die am 22. oder 23. Januar 1997 nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, haben die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen sind beim Zentralen Wahlvorstand (Tel.: 314-2 25 32) bis spätestens zum 20. Januar 1997 zu beantragen. Der Wahlbrief mit den Briefwahlstimmen muß dann bis spätestens zum 23. Januar 1997, 15.00 Uhr, im Raum H 2028/30 (Wahlamt), beim Zentralen Wahlvorstand eingegangen sein.


Damit sie wissen, was die Gremien überhaupt zu tun haben, lesen Sie hier eine kleine Gremienkunde:

AKADEMISCHER SENAT

Der Akademische Senat (AS) ist das zentrale Kollegialorgan der Hochschule, das die wichtigsten Entscheidungen im Bereich der akademischen Selbstverwaltung zu treffen hat. Dazu gehören nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) beispielsweise die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen oder die Festsetzung von Zulassungszahlen. Dem AS gehören 25 Mitglieder an, 13 sind Professoren und je 4 kommen aus den Statusgruppen Akademische Mitarbeiter, Studierende und Sonstige Mitarbeiter. Den Vorsitz des AS hat der Präsident.

KONZIL

Das Konzil ist ein zentrales Organ der Hochschule, dem 61 Mitglieder angehören. Es ist nach dem Gruppenprinzip zusammengestellt, wobei 31 Stimmen auf die Professoren fallen und je 10 auf die anderen Statusgruppen. Das Konzil ist zuständig für die Wahl des Leiters der Hochschule sowie der Vizepräsidenten bzw. Prorektoren, für die Beschlußfassung der Grundordnung und die Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Präsidenten.

KURATORIUM

Das Kuratorium ist das Gremium einer Kuratorialhochschule, in dem Staat und Hochschule in besonderer Weise zusammenwirken. Den Kuratorien gehören an: vier Mitglieder des Berliner Senats, wobei der Wissenschaftssenator den Vorsitz hat, vier Mitglieder des Abgeordnetenhauses, drei Professoren, zwei akademische Mitarbeiter, zwei Studenten, zwei sonstige Mitarbeiter und je zwei Vertreter der Berliner Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (§64 BerlHG). Das Kuratorium ist beispielsweise zuständig für die Billigung des Entwurfs und die Feststellung des Haushaltsplans der Hochschule und die Genehmigung von Hochschulentwicklungsplänen.

FACHBEREICHSRAT

Der Fachbereichsrat ist ein Organ des Fachbereichs. Der Fachbereichsrat ist zuständig in vielen die Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten des Fachbereichs. Dem Fachbereichsrat gehören 13 Mitglieder an (sieben Professoren und je zwei Mitglieder der anderen Statusgruppen).

tui


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