AKTUELLES

Der Wissenschaftsrat empfiehlt

"Empfehlungen zur Nachwuchsförderung von Hochschullehrern" und "Thesen zur Hochschulforschung" vorgelegt

Der Wissenschaftsrat in Bonn, das zentrale Beratungsgremium für die Förderung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland, hat sich Ende vergangenen Jahres mit Aussagen zur Forschung an den Hochschulen und zum Professorennachwuchs zu Wort gemeldet.

In seinen "Thesen zur Forschung in den Hochschulen" fordert der Wissenschaftsrat eine stärker leistungsbezogene Vergabe personeller und sachlicher Mittel aus der Grundausstattung. Künftig soll, so eine der Thesen, jeder Hochschullehrer nur über eine Mindestausstattung für Forschung und Lehre verfügen. Ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel soll dann aus einem "zentralen Forschungsfonds" der Hochschulen befristet vergeben werden. Damit das möglich wird, sollen u. a. Berufungszusagen, die über eine Grundausstattung hinausgehen, auf sieben Jahre befristet werden, und Forschungssemester sollen nicht länger in festem Turnus, sondern nach Leistungskriterien in Forschung und Lehre vergeben werden.

Voraussetzung für diese leistungsbezogene Vergabe von Mitteln, das unterstreicht der Wissenschaftsrat in seinen Thesen, ist eine "sachgerechte Evaluation" auf der Ebene der Fachbereiche. Zudem sollten die Hochschulen Modelle für eine externe Evaluation entwicklen, die eine Begutachtung in Zeitabständen von ca. acht bis zehn Jahren möglich machen.

JUNGE WISSENSCHAFTLER

Der Wissenschaftsrat machte sich aber auch Gedanken über jene jungen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die eine Karriere als Hochschullehrer/in im Auge haben: Sie sollten im Anschluß an die Promotion zielorientierter und strukturierter vorgehen. Das ist jedenfalls der Tenor der "Empfehlungen zur Förderung des Hochschullehrernachwuchses", die der Wissenschaftsrat im November in Magdeburg verabschiedet hat. Der Rat schlägt eine maximal sechsjährige "Qualifizierungsphase" im Anschluß an die Promotion vor, die im Alter von Mitte dreißig abgeschlossen sein sollte. Während dieser Zeit soll ein eigenständiges Profil in der Forschung aufgebaut werden, ebenso umfassende Kompetenzen in der Lehre.

Die Habilitation hält der Wissenschaftsrat auch in Zukunft für einen sinnvollen Nachweis zur Qualifikation als Hochschullehrer/in. Allerdings sollten alternative Zugangswege zur Universitätsprofessur stärker berücksichtigt und gefördert werden. So könnte beispielsweise in den Naturwissenschaften die Habilitation entfallen und durch die Überprüfung individueller Forschungsleistungen und Lehrbefähigung ersetzt werden.

Der vollständige Text der Magdeburger Empfehlungen (Drucksache 2770/96, 116 Seiten) und der Thesen zur Forschung an den Hochschulen (Drucksache 2765/96, 78 Seiten) können bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates angefordert werden: Brohler Straße 11, 50968 Bonn.

rs


© 1/'97 TU-Pressestelle [ ]