MENSCHEN

Krisengebiet Hochschule

Personalversammlung an der TU Berlin

Am 21. Mai fanden in vielen Hochschulen Berlins - unter anderem an der TU Berlin - Personalversammlungen statt. Schwerpuntkthemen waren Stellenabbau, betriebsbedingte Kündigungen, Privatisierungen und der Abbau von Beteiligungsrechten der Beschäftigten.

"Es müssen Wege gefunden werden, auch zukünftig betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen", forderte Manfred Bedewitz, Personalratsvorsitzender der TU Berlin auf der TU-Personalversammlung. Der Hintergrund: Es gibt an der TU Berlin eine Dienstvereinbarung, die betriebsbedingte Kündigungen aus Gründen einer Verwaltungsreform oder von Strukturveränderungen ausschließt. Diese Dienstvereinbarung gelte es zu sichern und zu erhalten.

KEIN VERSUCHSFELD

Darüber hinaus forderte Bedewitz den für die Berliner Hochschulen zuständigen Senator Radunski auf, endlich mit den Gewerkschaften zu vereinbaren, daß auch hier betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Die Hochschulen dürften nicht das Versuchsfeld für Kündigungen im Öffentlichen Dienst sein.

Auch wenn es gelänge, die betriebsbedingten Kündigungen zu vermeiden, werde der Stellenabbau, bedingt durch weitere Kürzungen der Hochschulfinanzen, weitergehen. Es werde vermehrt Stellenstreichungen, Abbau von Aufgaben und daraus resultierend Überhanglisten an der TU Berlin geben, so die Einschätzung des TU-Personalrats.

PRIVATISIERUNGEN

Kritisch sah der Personalrat auch die Auswirkungen des Haushaltsstrukturgesetzes 1997. Darin wurden alle Berliner Hochschulen verpflichtet, ab 1998 die Kostenleistungsrechnung einzuführen; in diesem Zusammenhang sei auch das Budgetierungs-Projekt an der TU Berlin zu sehen, das das ausdrückliche Ziel habe, für die Fachbereiche eingesparte Personalmittel in Sachmittel umwandeln zu können.

Die im gleichen Gesetz geforderten "kostengünstigen" Privatisierungsmaßnahmen lehnte Gerhard Stumpf vom Personalrat ab. Sie würden zwangsläufig den Personalüberhang vergrößern und es den betroffenen Beschäftigten erschweren, einen angemessenen neuen Arbeitsplatz an der TU zu finden.

Der Abbau von Beteiligungsrechten auf der neuen hochschulgesetzlichen Grundlage "Erprobungsklausel" erläuterte der Personalrat an Beispielen der Humboldt-Universität und der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft. Dort soll künftig die Zusammensetzung der Kuratorien geändert werden, was dazu führen kann, daß weniger oder keine Personalvertreter mehr beteiligt sein werden.

Ein weiteres Berichtsthema: der Vertrag zwischen dem politischen Senat von Berlin und der Technischen Universität. Dazu hatte sich der Personalrat nach ausgiebiger Diskussion zu der Meinung durchgerungen, daß er den Abschluß des Vertrages nur unterstützt, wenn die daraus folgende Überbrückungsfinanzierung ausschließlich zur Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen genutzt wird und weiterhin betriebsbedingte Kündigungen der Sonstigen Mitarbeiter/innen ausgeschlossen sind.

EINMISCHUNG ERWÜNSCHT

Aus der seit Februar 1997 arbeitenden internen Arbeitsgruppe "Personalentwicklung" berichtete Michaela Müller-Klang in ihrem Beitrag. Die AG beschäftigt sich mit der zukünftigen personellen Ausstattung der Fachbereiche und hatte sich zunächst mit der Aufstellung interner "Spielregeln" befaßt, die die Grundlage für den Umgang mit dem zukünftigen "SOLL-Stellenplan" bilden sollen. Wichtig sei es nun, so Personalrätin Müller-Klang, die Beschäftigten zu motivieren, sich in den Prozeß der "SOLL-Stellenplan-Erstellung" intensiv einzumischen, um zu verhindern, daß Beschäftigte z. B. auf Grund ihres Lebensalters ausgegrenzt werden.

tui


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