ARBEITSPLATZ UNIVERSITÄTNicht nur KasperletheaterStudentischer Personalrat fürchtet um Tarifvertrag
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Der studentische Personalrat an der TU Berlin macht mobil und informiert per Kasperletheater | |
Kasperletheater oder eine ernste Angelegenheit? Das fragten sich
die Zuschauer bei einer Vorstellung, die in den vergangenen Wochen
an verschiedenen Orten der TU Berlin aufgeführt wurde. "Beides"
lautet die Antwort des Personalrats der studentischen Beschäftigten,
der das Drama von bösen Wissenschaftssenatoren und guten
Gewerkschaftern aufführte. Sie warnen mit ihrer Aufführung
davor, daß der derzeit gültige Tarifvertrag für
studentische Beschäftigte (TV stud) zum Jahresende gekündigt
werden könnte.
"Aufgrund verschiedener Äußerungen von Senator Radunski und Hinweisen aus seiner Verwaltung", so heißt es in einem Flugblatt der Theatertruppe, "rechnen sowohl die Personalräte der Universitäten wie auch die Gewerkschaften mit einer Kündigung - zum 31.12.1997". Der Berliner Tarifvertrag wurde 1979 erstmals zwischen den Gewerkschaften ötv (Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr) und GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) auf der einen Seite sowie dem Verband von Arbeitgebern im öffentlichen Dienst (VAdöD) auf der anderen Seite geschlossen. Die Arbeitgeber wollten ihn 1986 kündigen, konnten sich gegen den Widerstand von studentischen Beschäftigten und Gewerkschaften nicht durchsetzen und verlängerten ihn zum sogenannten "TV stud II". Der TV stud ist der einzige in der Bundesrepublik und sichert den Berliner Studierenden zahlreiche Vorteile, die ihre Kommilitonen in Bayern, Baden-Württemberg oder Bremen nicht haben, beispielsweise einen Stundenlohn, der an Universitäten je nach Gruppierung 18,30 bzw. 20,09 DM beträgt. Der studentische Personalrat an der TU Berlin befürchtet, daß die Arbeitgeber den Lohn auf das Niveau der anderen Bundesländer - zwischen 8 und 15 DM pro Stunde - drücken wollen. Statt der bisher festgeschriebenen 31 Werktage Urlaub pro Jahr, schätzen sie, daß die Arbeitgeber in Zukunft nur noch 24 Tage akzeptieren werden. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Vertragsmindestumfang von 40 Stunden pro Monat sind nach Ansicht des studentischen Personalrats ebenfalls in Gefahr. Wie ernst die Befürchtungen des studentischen Personalrats sind, wird sich bis spätestens zum 30. September klären. Bis dann läuft nämlich die Frist, um den Tarifvertrag zum Jahresende zu kündigen. Würde der Arbeitgeberverband dies vorhaben, muß zuvor der VAdöD-Vorstand einberufen werden; ein entsprechender Termin war bis Redaktionsschluß nicht angesetzt. Wird die Kündigung bis zum 30. September nicht ausgesprochen, läuft der Tarifvertrag wie bisher weiter und kann dann frühestens zum Ende 1998 gekündigt werden. Wer sich beim studentischen Personalrat näher informieren möchte, wende sich an die Tarifvertrags-AG, die sich alle 14 Tage im Raum H 1001b des TU-Hauptgebäudes trifft. Nächstes Treffen ist am Montag, 23. Juni, um 9.30 Uhr. Telefonische Nachfragen unter 314-2 23 51. rs Die nächste Aufführung findet zum Auftakt der Wahlen des studentischen Personalrats statt, am Montag, dem 23. Juni ab 11.30 Uhr im Foyer des TU-Hauptgebäudes. Die Wahlen laufen bis zum folgenden Freitag, 27. Juni.
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