AKTUELLES

Nachschlag zum WIP

Zwei Entscheidungen der Berliner Landesregierung haben dazu beigetragen, die vorläufige Bilanz der Abwicklung des früheren Wissenschaftler-Integrationsprogrammes (WIP) an der TU Berlin zu steigern. Damit verbessert sich die Arbeitssituation einiger der bereits zu Beginn des Jahres aus diesem Programm in neue Beschäftigungsverhältnisse übernommenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Die Wissenschaftsverwaltung bewilligte mit Wirkung zum 1. April dieses Jahres die Finanzierung von insgesamt sieben weiteren Beschäftigungsverhältnissen für ehemalige WIP-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Entscheidung erfolgte für Teilzeit-Arbeitsverhältnisse mit 75 Prozent der vollen Arbeitszeit. Bedacht wurden wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, aber erstmals auch technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wurde so - zumindest in einem gewissen Umfang - der ursprünglichen Forderung der Universität entsprochen, die Arbeitsfähigkeit der WIP-Arbeitsgruppen zu erhalten.

50 TU-WIPIANER BLIEBEN ÜBRIG

Im gleichen Sinne wirkt eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen in Verbindung mit dem Landesarbeitsamt ermöglicht wurde: Die Senatsverwaltung hat im Rahmen dieser Maßnahme 15 Beschäftigungspositionen zur Durchführung von Forschungsarbeiten mit Bezug zu Umweltproblemen bereitgestellt. Die Maßnahme wird in Landesregie durchgeführt. Das heißt: Die Arbeitsverträge wurden mit der Senatsverwaltung abgeschlossen; Beschäftigungsstelle ist die TU Berlin. Die Arbeitsverhältnisse sind zunächst auf ein Jahr befristet, können jedoch verlängert werden.

Mit dieser Entscheidung hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen einer Bitte entsprochen, die der ehemalige TU-Präsident Dieter Schumann im Dezember '96 an die Arbeitssenatorin Christine Bergmann, gerichtet hatte. In einem Schreiben hatte der Präsident auf die besondere Situation der bisher im WIP beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingewiesen und gebeten zu prüfen, ob eine Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen mit diesem Personenkreis nach den Tatbeständen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) möglich ist. Er hatte dabei ausdrücklich anerkannt, daß eine derartige Förderung von Wissenschaftlern nicht zu den typischen Förderfällen nach dem AFG gehört.

DANKESCHÖN

Die nunmehrige positive Entscheidung der Senatsverwaltung zu dieser Bitte ist Ausdruck eines besonderen Verständnisses für die Situation der Betroffenen und die Situation der Universität. Sie war alles andere als selbstverständlich. Die Universität hat für diese Entscheidung zu danken.

Im Ergebnis der benannten beiden Entscheidungen sind nunmehr insgesamt 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen WIP - von zuletzt 116 - in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen mit unterschiedlicher Befristung noch an der TU Berlin tätig. An der negativen Gesamtbilanz des WIP ändern diese Entscheidungen wenig. Für eine nicht unerhebliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit 1- oder 2-Jahresverträgen) ist das Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses schon wieder nicht mehr fern. Daß es wenigstens in Einzelfällen noch gelingen möge, dauerhaft verläßliche Perspektiven für die betroffenen Personen und ihre wissenschaftlichen Vorhaben zu gewinnen, bleibt eine Hoffnung.

Karl Schwarz


© 6/'97 TU-Pressestelle [ ]