TU intern - Dezember 1998 - Hochschulpolitik

FAKULTÄTSSTRUKTUR UNSTRITTIG Nach heftiger und kontrovers geführter Debatte hat das Kuratorium der TU Berlin in geheimer Abstimmung (13:7:1) eine neue Fakultätsstruktur beschlossen, die aber noch keine Rechtsgültigkeit hat, weil nach Rechtsauffassung der Wissenschaftsverwaltung ein Beschluß nur im Zusammenspiel zwischen Akademischem Senat (AS) und Kuratorium gefaßt werden kann. Der Beschluß des Kuratoriums folgt zu etwa 80 % einer vom Akademischen Senat (AS) der TU Berlin schon zweimal beschlossenen Fakultätsstruktur. Einig sind sich beide Gremien über die Aufteilung in acht Fakultäten, wobei die Fachgebietszusammensetzung von sechs Fakultäten unstrittig ist.
Diese sechs Fakultäten sind: Fakultät I: Geisteswissenschaften; Fakultät II: Chemie, Mathematik, Physik; Fakultät III: Energie- und Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Bio- und Lebensmitteltechnologie, Werkstoffwissenschaften; Fakultät IV: Elektrotechnik, Informatik; Fakultät VII: Architektur, Stadt- und Regionalplanung, Landschaftsplanung und -architektur, Ökologie und Soziologie; Fakultät VIII: Wirtschaftswissenschaften, Publik Health (= Gesundheitswissenschaften).

FAKULTÄTSSTRUKTUR STRITTIG Abweichende Vorstellungen zwischen Kuratorium und AS gibt es bei der Frage, mit wem die Produktionswissenschaften und die Bauingenieure künftig in einer Fakultät zusammenarbeiten sollen. Der AS hatte vorgeschlagen, die Fachgebiete Konstruktion und Produktion, Arbeitswissenschaften, Psychologie, Verkehrswesen und Angewandte Mechanik in einer Fakultät V zusammenzufassen. Das Bauingenieurwesen, das Vermessungswesen und die Angewandten Geowissenschaften sollten in einer eigenen Fakultät VI aufgehen. Das Kuratorium sieht die fachliche Gliederung wie folgt vor: Die Fakultät V umfaßt nur die Fachgebiete Konstruktion und Fertigung, die Arbeitswissenschaften und die Psychologie. Die Fakultät VI integriert das Bauingenieurwesen, das Vermessungswesen, die Angewandten Geowissenschaften, die Angewandte Mechanik und das Verkehrswesen.

STRITTIG/UNSTRITTIG Der Beschluß des Kuratoriums muß nun nochmals zur erneuten Diskussion und Beschlußfassung in den Akademischen Senat gegeben werden. Folgt der AS nicht den Vorstellungen des Kuratoriums, muß auch das Kuratorium sich wieder mit der Vorlage beschäftigen.

EVALUIERUNG Ein Votum des Wissenschaftsrates, der den Hochschulstrukturplan der TU Berlin evaluieren wird, wird aller Voraussicht nach, so Staatssekretär Ingolf Hertel in der Sitzung des Kuratoriums, frühestens im September nächsten Jahres vorliegen. In dem Hochschulstrukturplan ist die vom Akademischen Senat favorisierte Fakultätsstruktur enthalten.

NOMINATION VIZEPRÄSIDENT Das Kuratorium befürwortete die Nomination von Prof. Dr. Kurt Kutzler als 1. Vizepräsidenten. Bei den zwei weiteren Vizepräsidenten muß das Kuratorium keine Stellungnahme abgeben.

ZUSTIMMUNG Zustimmend zur Kenntnis genommen hat das Kuratorium den Bericht der Zentralen Frauenbeauftragten für die Jahre 1996/97, einen Bericht des Präsidenten und des Kanzlers zur Verwaltungsreform an der TU Berlin, den Umweltbericht des Kanzlers und des Umweltschutzbeauftragten für die Jahre 1994 bis 1998. (Alle Berichte sind in der Pressestelle einzusehen). Ebenfalls stieß der Vorschlag zur Einrichtung einer Organisationseinheit Statistik in der Zentralen Universitätsverwaltung zur Unterstützung des Lehrberichtswesens auf positive Resonanz.

tz


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