TU intern - Erstsemester-Special 1998 - Politik

ALMA MATER - Eher selten verwendet man heute den Begriff ”Alma mater" synonym für Universität. Er stammt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie ”nährende Mutter".

AS - Der Akademische Senat- auch kurz AS genannt - ist das Organ, das die wichtigsten Entscheidungen im Bereich der akademischen Selbstverwaltung trifft. Dazu gehören nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) beispielsweise die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen oder die Festsetzung von Zulassungszahlen. Dem AS gehören insgesamt 25 Mitglieder an. 13 sind Professoren, je vier kommen aus den Gruppen der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Sonstigen Mitarbeiter und der Studierenden.

ASTA - Die studentische Interessenvertretung bei hochschulpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen ist das Studentenparlament oder kurz StuPa. Die laufenden Geschäfte des StuPa regelt der Allgemeine Studierendenausschuß oder auch AStA genannt.

BAFÖG - Als im Jahre 1971 die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) begann, erhielten etwa 40 Prozent aller Studierenden finanzielle Unterstützung durch den Staat. 1983 wurde das BAföG umgestellt auf Darlehensbasis. Die Quote der mit BAföG unterstützten Studierenden sinkt jedoch stetig, und Jobs zur Finanzierung des Studiums sind für die meisten Studierenden notwendig. Informationen über BAföG gibt die Förderungsabteilung des Studentenwerkes Berlin in der Behrensstraße 40/41, 10117 Berlin, Tel. 2 02 45-440.

C. T. - cum tempore (= mit Zeit) beschreibt das sog. Akademische Viertel. In der Regel beginnen alle Lehrveranstaltungen eine Viertelstunde später als im Vorlesungsverzeichnis angezeigt, d. h. eine um 8 Uhr ausgewiesene Vorlesung beginnt eigentlich um 8.15 Uhr. Ausnahme bilden die Lehrveranstaltungen, die den Hinweis ”s. t." hinter der Zeitangabe enthalten. ”s. t." steht für sine tempore (= ohne Zeit) und meint pünktlicher Beginn.

HRG - Das Hochschulrahmengesetz wird vom Bund erlassen, der seit 1969 für die Gesetzgebung der Rahmenvorschriften über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens zuständig ist. Das HRG regelt unter anderem die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonders hohem Bewerberüberhang.

KONZIL - Das Konzil ist neben Akademischem Senat und Kuratorium das dritte universitätsweite Gremium, das man kennen sollte. Wichtigste Aufgabe der insgesamt 61 Mitglieder ist die Wahl des Präsidenten und der drei Vizepräsidenten.

KURATORIALHOCHSCHULE - Die TU Berlin ist eine sogenannte Kuratorialhochschule, wie es sie nur in Berlin gibt. Wichtigstes Kennzeichen ist das Kuratorium, in dem Staat und Hochschule in besonderer Weise zusammenwirken. Vertreten sind hier Mitglieder des Staates, von Verbänden und Gewerkschaften sowie insgesamt acht Universitätsangehörige. Das Kuratorium ist beispielsweise zuständig für den Entwurf und die Feststellung des Haushaltsplans der Hochschule und die Genehmigung von Hochschulentwicklungsplänen.

PRÄSIDIUM - Die Universitätsleitung. Dem TU-Präsidium gehören der Präsident Hans-Jürgen Ewers und die drei Vizepräsidenten an. Weiteres Präsidiumsmitglied ist der Kanzler, der die Universitätsverwaltung leitet.


© 10/'98 TU-Pressestelle